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  • : Blog von Volker Wollny
  • : Hier gibt's jede Menge Informationen über heikle und weniger heikle, aber immer interessante Themen: Jagd, Waffen, Fischen, Selbermachen, Garten, Geld Sparen, Freizeit, Hobby, Kultur und was sonst noch dazu gehört
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  • Publizist und Freier Dozent, von Hause aus Ingenieur sowie gelernter Mechaniker und gelernter Maurer, Querdenker, Naturfreund und -nutzer, technisch interessiert aber auch technikkritisch, glaube nicht alles was mir erzählt wird.
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Andreas Quiring  

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70374 Stuttgart - Bad Cannstatt

Biohof-Gemeinschaft Baum des Lebens

11. Juli 2009 6 11 /07 /Juli /2009 15:23

Heute nun – nach einer längeren Pause – der dritte Teil meines Essays über den Sinn der Jagd in unserer Zeit. Nachdem im zweiten Teil von Jagdgegnern die Rede war, geht es heute um Jagdkritiker. Obwohl Kritik an der Jagd im Prinzip gut und wichtig ist, denn ohne Antithesen zu bestehenden Thesen kann nichts vorankommen, geht von vielen Jagdkritikern eine fast noch größere Gefahr für die Jagd aus als von erklärten Jagdgegnern.

 Jagdkritiker sind Menschen, die zwar nicht grundsätzlich gegen die Jagd, jedoch auch nicht damit einverstanden sind, wie sie heute betrieben wird. Sie sind großenteils Anhänger des Ökologischen Jagdverbandes (ÖJV), einer Organisation, die sich als Alternative zum der traditionellen Jägerei verbundenen Deutschen Jagdschutz Verband (DJV) versteht.

Die Devise „Wald vor Wild“

 Im Grunde ist es natürlich legitim Kritik zu üben. Allerdings sollte eine solche auch fundiert sein, wenn man erwartet, ernst genommen zu werden. Jagdkritiker und Öko-Jäger sind zu einem großen Teil jedoch Förster und Waldbauern, die der Devise "Wald vor Wild" anhängen und daher nicht besonders gut auf Rehe und anderes Schalenwild zu sprechen sind, ausgenommen Schwarzwild, welches praktisch keinen Forstschaden macht, sondern sogar das Rehwild – in Öko-Försterkreisen auch schon mal als "kleiner roter Waldfresser" tituliert – dezimiert, indem es dessen Kitze verspeist.

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 Diesen Umstand merkt man auch der Propaganda der Öko-Jäger deutlich an. Sie verlangen eine erhebliche Reduktion der Schalenwildbestände und zwar durch Drückjagden, die massiv während stark verkürzter Jagdzeiten durchgeführt werden sollen. Auch das – den Förstern eigentlich genehme – Schwarzwild, also das Wildschwein soll dezimiert werden, damit will man wohl gut Wetter bei den Bauern machen, denen wiederum diese Wildart starken Schaden verursacht.

Jagen Öko-Jäger Niederwild?

 Die Jagd auf Niederwild steht bei den Öko-Jägern nicht besonders hoch im Kurs. Interessant ist, dass der ÖJV offensichtlich pluralistisch geführt wird und seinen einzelnen Landesverbänden eigene Positionen erlaubt. Dies wird deutlich wenn man sich die Positionspapiere des ÖJV Sachsen und des ÖJV Baden-Württemberg liest. Während der erste zum Beispiel die Bejagung von Beutegreifern, also Raubwild als Hegemaßnahme kategorisch ablehnt, räumt der zweite der Bejagung des Fuchses in dieser Hinsicht eine gewisse Berechtigung ein. Zur Pelzgewinnung lassen beide die Jagd auf ihn sowie auf einige andere Haarraubwildarten gelten, möchten den Rest jedoch samt den Greifvögeln aus dem Jagdrecht nehmen.

Hanebüchenes von Leuten, die es besser wissen sollten

 Die beiden wohl bekanntesten Jagdkritiker sind Elisabeth Emmert, die Vorsitzende des ÖJV und Wilhelm Bode, ein Nabu-Aktivist und hochrangiger Mitarbeiter des saarländischen Umweltministeriums. Die beiden haben ein Buch namens "Jagdwende" geschrieben, in welchem sie eine grundlegende Novellierung unseres Jagdgesetzes verlangen und zu begründen versuchen:

Wilhelm Bode, Elisabeth Emmert (1998): Jagdwende. Vom Edelhobby zum ökologischen Handwerk. München: Beck ISBN 3-406-42042-7.

 Einige Forderungen der Öko-Jäger respektive der Jagdkritiker sind durchaus bedenkenswert, das Positionspapier des ÖJV Baden-Württemberg sogar im großen und ganzen recht vernünftig. Mit ihrem Buch leisten Bode und Emmert jedoch dem Gedanken einer ökologischen Jagd einen Bärendienst. Ähnlich wie die Publikationen von Jagdgegnern ist es gespickt mit Halbwahrheiten, Polemik und unwahren Aussagen.

... aber auch da, wo die Landschaft noch ein wenig strukturiert ist, darf man auf die Bejagung des Haarraubwildes nicht verzichten. Hecken und andere Strukturen bieten dem Haarraubwild genauso Deckung wie dem Friedwild

 Zum Beispiel muss die Jagd der Kaiserzeit und vor allem die Schießpraxis von Kaiser Wilhelm II als Argument gegen unser heutiges, bewährtes Revierjagdsystem herhalten. Es wird dort behauptet, dass die Adligen der Kaiserzeit mit Hilfe dieses Revierjagdsystems die Feudaljagd von vor 1848 restauriert hätten. Dazu muss man folgendes wissen: Vor 1848 bestand das sogenannte fürstliche Jagdregal, welches dem Adel das alleinige Jagdrecht, auch auf dem Grund und Boden ihrer Untertanen zusprach. Seit der 1848er Revolution steht das Jagdrecht im Prinzip jedem Grundeigentümer selbst zu.

 Zunächst wurde das tatsächlich so gehandhabt, dass jeder auf seinem Grundstück - und wenn es auch nur wenige Hektar groß war - selbst jagen durfte. Das hatte katastrophale Folgen für den Wildbestand und so schuf man in den 1850er Jahren das bei uns heute noch bestehende Reviersystem: Jeder, der zusammenhängenden Grundstücke von seinerzeit 300 preußischen Morgen, das sind in etwa die heute gültigen 75 Hektar, besitzt, verfügt damit über einen sogenannten Eigenjagdbezirk, den er selbst bejagen oder verpachten und den Erlös daraus selbst behalten kann.

 Kleinere Grundflächen werden nach jagdlichen Gesichtspunkten zu sogenannten gemeinschaftlichen Jagdbezirken zusammengefasst, die mindestens 150 Hektar groß sein müssen, wobei jedoch eine Größe von mindestens 250 Hektar angestrebt wird. Die Eigentümer der zusammengefassten Grundstücke bilden die sogenannte Jagdgenossenschaft, welche die Bejagung organisieren oder den Jagdbezirk verpachten kann. Wildbret- oder Pachterlöse werden - abzüglich der Unkosten - unter den Jagdgenossen verteilt so diese nicht beschließen, sie anderweitig zu verwenden.

 Dieses seit etwa 150 Jahren bewährte System wird nun von Jagdgegnern und auch von den Jagdkritikern wie Bode und Emmert als als Wiedereinführung bzw. Fortsetzung der Feudaljagd bezeichnet. Als Beleg dafür führen sie an, wie in der Kaiserzeit im Staatswald und in den privaten Forsten adeliger Großgrundbesitzer gejagt wurde und behaupten, der Kaiser und der Adel hätten hier die Feudaljagd fortgeführt.

 Was die Autoren dabei jedoch geflissentlich übersehen ist die folgende Tatsache: Sowohl die Staatsforsten als auch der private Großgrundbesitz wurden und werden aufgrund des Jagdrechtes auf dem eigenen Grund und Boden, wie es seit 1848 gilt, von den Besitzern bejagt bzw. verpachtet. Auch ohne das in den 1850er Jahren eingeführte Reviersystem mit dem Zusammenschluss kleiner Grundstücke zu gemeinschaftlichen Jagdbezirken hätten sowohl der forstliche Fiskus als auch die adeligen Großgrundbesitzer weiterhin in den staatlichen bzw. privaten Forsten in ihrem eigenen Stil jagen können.

 Auch wenn sie an Traditionen und - soweit das noch möglich war - an Jagdarten festhielten, die während der Feudaljagd entwickelt worden waren, änderte das nichts daran, dass sie nur noch auf ihrem Grund und Boden jagten und nicht mehr auf dem ihrer Untertanen. Die ganzen Schilderungen der Jagd in der Kaiserzeit tun also nichts zur Sache, sondern dienen lediglich dazu, auf polemische Art und Weise Stimmung gegen das gültige Jagdrecht zu machen, denn was bitte, hat die Form, in der Kaiser Willem Zwo vor hundert Jahren in den Staatsforsten jagte und irgendwelche Fürsten in ihren privaten, damit zu tun, wie heute in gepachteten Revieren durch die Pächter und ihre Mitjäger gejagt wird und ob das gut oder schlecht ist?

Kritiker sollten nur plausibles behaupten

 Da Bode und Emmert die bäuerliche Jagd, wie sie nach 1848 tatsächlich aufkam, jedoch als Leitbild für eine moderne Form der Jagd ansehen, kommen sie nicht umhin, zuzugeben, dass diese bereits damals existierte, soweit die Bauern es nicht vorzogen, ihre Jagdbezirke zu verpachten um damit auch den Wildschaden auf den jeweiligen Pächter abzuwälzen, so wie das heute noch üblich ist.

 Natürlich hat diese Bauernjagd existiert, denn natürlich hat seit 1848 niemand als die Grundbesitzer selbst zu entscheiden, wer auf ihrem Boden jagt. Bode und Emmert führen in ihrem Buch auch noch die Einschränkung bzw. das Verbot der Jagd an Sonntagen als Maßnahme an, mit der man den Bauern erschweren wollte, ihren eigenen Grund und Boden selbst zu bejagen. Falls dies tatsächlich beabsichtigt war, war die Maßnahme ein absolutes Eigentor: Zuvor wird nämlich im gleichen Buch erwähnt, dass mit dem Revierjagdystem der "Sonntagsjäger" aufkam, der Städter nämlich, der es sich leisten konnte auf dem Lande ein Revier zu pachten, dort aber aufgrund der damaligen Arbeitszeiten und Verkehrsmittel nur sonntags jagen konnte. Genau dieser wurde nämlich durch ein sonntägliches Jagdverbot an der Jagd gehindert und nicht etwa der Bauernjäger, der vor Ort wohnt und noch dazu seine Zeit frei einteilen kann, so dass er auch damals bereits unter der Woche auf die Jagd konnte.

 Im Zusammenhang mit dem Lob der Bauernjagd (bei der bis zum Reichsjagdgesetz von 1934 in der Regel alles vom Singvogel bis zum Hirsch mit der Flinte, also mit Schrot, geschossen wurde) ist den beiden wackeren Streitern für die Ökojagd dann auch noch eine ulkige Peinlichkeit unterlaufen: Auf der Seite 133 des besagten Buches ist solch ein Bauernjäger des 19. Jahrhunderts abgebildet. Beim genauen Hinsehen stellt man fest, dass dieser außer der obligatorischen Flinte ein Schlageisen für Raubwild trägt, eine Falle also.

 Dazu muss man wissen, dass der Ökologische Jagdverein die Fallenjagd strikt ablehnt. Sieht man noch genauer hin, stellt man fest, dass es sich sogar um ein Tellereisen handelt, eine Falle, die nicht sicher tötet, sondern in der Regel nur den Körperteil zerschmettert und festklemmt, mit dem das jeweilige Tier in die Falle geraten ist. Aus diesem Grund ist diese Art von Falle auch bereits seit 1935 verboten und wird nicht nur von Jagdgegnern und Jagdkritikern, sondern auch von "konventionellen" Jägern abgelehnt.

Hier war Meister Bockert am Werk, der Biber. So erfreulich seine Rückkehr an unsere Gewässer ist, es gehen bereits die ersten Klagen über Schäden ein. Über kurz oder lang wird man sich wieder Gedanken über eine Bejagung machen müssen. Oder sollen wir statt "Bejagung" lieber "Management" sagen, weil dieser Ausdruck weniger nach Pulver und Blei riecht?

 

Jagdgesetz-Novelle: Hintertür zur Jagdabschaffung

 Eine Änderung unseres Jagdgesetzes ist absolut unnötig. Diejenigen Forderungen der Jagdkritiker, die tatsächlich berechtigt sind, ließen sich auch ohne Änderungen des Bundesjagdgesetzes erfüllen. Soweit tatsächlich eine Überhege von Schalenwild stattfindet, kann gegen diese auch auf dem Boden unseres derzeitigen Jagdrechtes vorgegangen werden. Einer dessen Grundsätze besagt nämlich, dass die Wildstände so zu halten sind, dass eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft stattfinden kann.

 Eine detailliertere Regelung ist auf dem Gesetzeswege gar nicht möglich, da die tragbare Wilddichte nicht landes- oder gar bundeseinheitlich ist, sondern von den ökologischen Verhältnissen abhängt und von Revier zu Revier schwankt. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass für jedes Revier ein individueller Abschussplan aufgestellt wird, an dem nicht nur die jeweiligen Jäger, sondern auch die Land- und Forstwirte mitwirken. Die Besitzer und Leiter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe haben also bereits ein effizientes Werkzeug in der Hand um gegensteuern zu können, wenn sie der Ansicht sind, dass ein zu hoher Wildstand auf ihrem Grund und Boden unverhältnismäßig hohe Schäden verursacht.

 Ein weiterer beliebter Punkt der Jagdkritiker ist die Forderung nach Einstellung der Jagd auf Wildarten, die selten geworden oder sogar gefährdet sind. Dazu sollen diese Arten aus dem Jagdrecht herausgenommen und dem Naturschutzrecht unterstellt werden. Auch diese Forderung ist schlicht und ergreifend Blödsinn. Dass eine Tierart als Wild im Jagdgesetz aufgeführt wird, bedeutet noch lange nicht, dass sie auch tatsächlich gejagt werden darf. Die Jagd- und Schonzeiten der einzelnen Wildarten sind flexibel und können daher den jeweils aktuellen Verhältnissen angepasst werden, was von jagdfeindlichen Politikern auch schon mal missbraucht wird: Zum Beispiel wurde die Jagdzeit der absolut nicht gefährdeten Ringeltaube auf den Zeitraum zusammengekürzt, in dem sie als Zugvogel in den meisten deutschen Revieren gar nicht anzutreffen ist. Als Begründung dafür wurde die europäische Vogelschutzrichtlinie vorgeschoben, die jedoch kaum wirklich verbindlich sein kann, denn in England wird die Ringeltaube weiterhin scharf bejagt, da sie erheblichen Schaden in Gartenbaubetrieben anrichtet.

 Fakt ist aber, dass die Streichung der Jagdzeit einer Wildart bei ihrem Zurückgang gesetzgeberisch sehr viel einfacher ist, als die Überführung in das Naturschutzgesetz - und natürlich auch die Wiedereinführung der Jagdzeit, wenn die Wildart sich erholt hat. In der Regel ist dies aber noch nicht einmal nötig, denn selten gewordene Wildarten werden von der Mehrheit der Jäger sowieso nicht bejagt sondern lieber gehegt, da sich die meisten Jäger nicht nur am Erlegen des Wildes erfreuen, sondern auch daran bestimmte Wildarten – vor allem seltene – zu "haben". So wird das Rebhuhn in den meisten Revieren, in denen es noch gelegentlich vorkommt, freiwillig geschont und auch beim Feldhasen hält man sich sehr zurück und schießt allenfalls dann und wann einen Küchenhasen.

 Schlussendlich erlegt die Tatsache, dass eine Tierart als Wild im Jagdgesetz steht, auch ohne dass sie eine Jagdzeit hat, dem Jäger eine Hegeverpflichtung auf, der er um sie lieber nachkommt, als ja Hoffnung besteht, dass es wieder einmal eine Jagdzeit für die betreffende Art geben wird, wenn die Bemühungen um sie erfolgreich sind.

 Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Jagdkritik Bode-Emmer'scher Observanz letztlich nicht einer wie auch immer gearteten Reform der Jagd dient, sondern deren Abschaffung. Soweit Jagdgegner mit Jagdkritikern zusammen arbeiten, tun sie dies nur, um eine Einschränkung der Jagd als ersten Teilerfolg zu erreichen. Im Endeffekt wollen die Jagdgegner natürlich auch noch den Öko-Jägern das Jagen verbieten. Die darunter befindlichen Förster dürfen dann, anstatt zu jagen, die Schalenwildbestände regulieren, indem sie dem Wild Antybabypillen verabreichen, wie von Jagdgegnern bereits allen Ernstes gefordert wurde.

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4. Juli 2009 6 04 /07 /Juli /2009 14:48

Jeder kennt sie, die so genannten EULAs die End User License Agreements, die man in aller Regel akzeptieren muss, wenn man ein Programm installiert. Man ärgert sich darüber, klickt dann aber doch auf „Ich akzeptiere diese Bedingungen“ oder wie immer die entsprechende Schaltfläche heißt, denn anders bekommt man das Programm nicht installiert.

Mancher wird sich dabei fragen, ob so eine Vereinbarung überhaupt rechtens ist. Und auch ich würde sagen, dass sie zumindest rechtlich fragwürdig, wenn nicht sogar kriminell im Sinne unserer Gesetze ist.

Ein Vertrag nach BGB?

Zunächst einmal stellt das Annehmen der EULA einen Vetragsabschluss im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar, das steht außer Zweifel. Ein Vertrag bedarf zweier Willenserklärungen: Einer der Vertragspartner muss ein Angebot machen, der andere muss es annehmen.

Damit kommt ein Vertrag zustande, wobei die Form unerheblich ist. Entgegen einer landläufigen Meinung bedarf ein Vertrag grundsätzlich keiner besonderen Form, also auch nicht der Schriftform. Er kann genauso gut mündlich geschlossen werden, ja, es muss noch nicht einmal dabei gesprochen werden.

Ein Beispiel für einen mündlichen Vertrag wäre der Kauf einer geringwertigen Ware, etwa einer Brezel: Man fragt was sie kostet, der Bäcker nennt den Preis, man sagt, dass man eine möchte und hat damit einen Kaufvertrag im Sinne des BGB geschlossen.

Es geht sogar ganz ohne Worte, wenn nämlich das vorliegt, was Juristen als konkludentes Handeln oder schlüssiges Verhalten bezeichnen: Wenn man im Supermarkt einen Artikel aus dem Regal nimmt und wortlos an der Kasse bezahlt, hat man ebenfalls einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen.

Genauso kann nun auch das Anklicken einer Schaltfläche oder das Setzen eines Häkchens in einem Computerdialog als Willenserklärung gelten. Grundsätzlich ist es also möglich, sich auf diese Weise rechtsgültig vertraglich zu etwas zu verpflichten, genauso, wie man sich mündlich zu etwas verpflichten und damit rechtsgültig vertraglich binden kann.

Lässt sich der Vertragsabschluss beweisen?

Allerdings hat ein mündlicher Vertragsabschluss einen ganz gewaltigen Haken: Geschieht er nicht vor Zeugen, kann man ihn nicht beweisen. Und genauso ist es mit dem Häkchen in der Installationsroutine: Wie will der Software-Hersteller beweisen, dass der Benutzer das Häkchen gesetzt bzw. auf die Schaltfläche geklickt hat?

Gut, er kann den Programmcode der Installationsroutine vorlegen und damit glaubhaft machen, dass diese nur fortgesetzt wird, wenn man die EULA akzeptiert – folglich beweist die erfolgte Installation und die Benutzbarkeit des Programms, dass die EULA akzeptiert wurde. Aber was ist, wenn nun der Benutzer behauptet, er habe das Programm gar nicht mit der Installationsroutine installiert, sondern den Programmcode manuell auf seine Festplatte kopiert und auch die entsprechenden Einstellungen in der Registry von Hand vorgenommen? Oder noch einfacher: Er habe das Programm nicht selbst installiert, sondern das von jemandem anderen machen lassen und daher keine Kenntnis von der EULA erlangt?

Ist der Vertrag wirksam?

Es kommt aber noch besser: Nehmen wir an, der Benutzer hat die EULA tatsächlich per Mausklick akzeptiert und gibt es auch zu. Nun müsste der Vertrag also wirksam sein. Da vom BGB keine besondere Form vorgeschrieben ist, kann logischerweise auch kein Formfehler vorliegen. Und auch der Abschluss kann bewiesen werden, der Benutzer gibt ihn ja schließlich zu.

Doch hier lauert bereits das nächste Problem: Sicherlich ist ein Vertrag rechtswirksam, wenn er mit einer Willenserklärung angenommen wurde. Allerdings muss diese Willenserklärung auch aus freiem Willen geschehen: Wenn mir jemand ein Bündel Banknoten in die Hand drückt, ist dies ein rechtsgültiger Schenkungsvertrag, den ich annehme, wenn ich die Banknoten einstecke.

Halte ich dabei dem Besitzer der Banknoten jedoch eine Pistole an den Kopf, dann handelt er nicht aus freiem Willen und der Vorgang ist kein Vertragsabschluss, sondern eine räuberische Erpressung. Ganz so schlimm ist es bei der Annahme einer EULA zwar nicht, aber auch hier kann man wohl kaum von freiem Willen sprechen: Setze ich das Häkchen nicht, kann ich die bereits bezahlte und damit rechtmäßig erworbene Software nämlich nicht benutzen.

Muss die Software laufen?

Hier sind wir jetzt an einem entscheidenden Punkt angelangt: Die Software wurde von mir rechtmäßig erworben, was bedeutet, dass sie jetzt von mir benutzbar sein muss. Das steht zwar nirgendwo ausdrücklich, jedoch darf ich das billigerweise erwarten. So wie man erwarten darf, dass ein Auto, das man kauft, auch fährt.

Wer ein Auto ohne Motor verkauft, wird wegen Betruges bestraft, auch wenn ihm Kaufvertrag nicht steht, dass das Auto einen Motor habe. Genauso, wie ich billigerweise erwarten darf, dass ein Auto fährt, wenn es als solches verkauft wird, kann man auch erwarten, dass sich eine gekaufte Software auf dem Computer installieren lässt und dann tut was sie soll.

Ein Nachschieben von Bedingungen, wie es das Akzeptieren der EULA darstellt, ist nichts anderes als ein Vertragsbruch. Es ist im Prinzip das gleiche, als wenn jemand einer Frau ein Auto verkauft, den Kaufvertrag unterschreibt, das Geld einstreicht und dann die Schlüssel erst aushändigen will, wenn sie ihm – sagen wir einmal – den Geschlechtsverkehr gestattet.

Und was sagt das Strafgesetzbuch?

Das ganze ist zu allem Überfluss aber auch noch strafrechtlich relevant: Wie bereits gesagt, habe ich mit dem Bezahlen der Software im Laden das Recht erworben, sie auf meinem Computer zu installieren und zu benutzen. Dieses Recht darf jetzt an keine Bedingungen mehr geknüpft werden. Verlangt der Softwarehersteller nun bei der Installation von mir, dass ich sein EULA akzeptiere, stellt er an mich das, was im Juristendeutsch ein „verwerfliches Ansinnen“ genannt wird: Eine unbillige Forderung nämlich.

Das alleine ist noch nicht einmal verboten: Ich darf gerne zu jemandem sagen, er solle mir doch bitte 100 000 Euro geben, auch wenn es überhaupt keinen Grund dafür gibt, dass er mir das Geld geben sollte. Ich darf auch jemanden anzeigen, von dem ich weiß (und es beweisen kann) dass er Kinderpornos auf seinem Rechner hat. Wenn ich ihm damit drohe, drohe ich mit einem so genannten empfindlichen Übel, was für sich gesehen auch noch nicht strafbar ist, zumal die Anzeige ja rechtens wäre.

Ich darf aber nicht sagen, dass ich ihn anzeige, wenn er mir nicht die 100 000 Euro gibt. Dann mache ich mich erheblich strafbar. Und ganz ähnlich liegt der Fall mit der EULA: Der Softwarehersteller droht mir mit Nichterfüllung des Vertrages, den er mit mir geschlossen hat, wenn ich nicht etwas tue, wozu ich keineswegs verpflichtet bin.

Diese Forderung stellt das bereits erwähnte verwerfliche Ansinnen dar. Und wenn ich meine bereits bezahlte Software nicht benutzen kann, so ist dies unzweifelhaft ein empfindliches Übel. Und genau diese beiden Merkmale kennzeichnen den Straftatbestand der Nötigung.

Ein Extremfall

Wenn es um diese Praxis noch kein Gerichtsverfahren gegeben hat, wird das einen einfachen Grund haben: Üblicherweise geht es in den EULAs lediglich darum, das man die Urheberrechte des Softwareherstellers anerkennt. Die brauchen aber gar nicht erst vertraglich anerkannt zu werden, denn sie bestehen sowieso bereits aufgrund von Gesetzen. Da bedeutet, dass es einen gar nichts nutzt, wenn die EULA unwirksam ist, denn Raubkopieren ist auch ohne EULA verboten.

Es gibt aber mindestens einen interessanten Extremfall: Wenn man sich das MMORPG World of Warcraft installiert hat, dann muss man, bevor man spielen kann, eine EULA akzeptieren, die weit mehr enthält. Man muss nämlich unter anderem gestatten, dass mit dem Spielprogramm Überwachungssoftware installiert wird, die den Zweck hat, Programme aufzuspüren, die dazu dienen, beim Spiel zu betrügen. Das ist ein erheblicher Eingriff in die Datenschutzrechte des Benutzers und sie wird mit was erzwungen? Richtig: Durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel, denn wenn man nicht akzeptiert, kann man das Spiel, über dessen Nutzung man einen Vertrag geschlossen hat und eine monatliche Gebühr bezahlt, nicht spielen.

Die Moral von der Geschicht'

Ich habe diesen Artikel lediglich aufgrund meiner Kenntnis der einschlägigen Gesetze geschrieben, ohne zu überprüfen, ob es dazu eigentlich eine Rechtsprechung gibt. Es würde mich allerdings nicht wundern, wenn diese Sache nicht sogar bereits mit irgendwelchen juristischen Spitzfindigkeiten von Gerichten abgesegnet worden wäre. Das wäre dann lediglich ein Beispiel dafür, wie man fortgesetzten Rechtsbruch schließlich auch noch nachträglich legalisiert.

Diese Geschichte mit den unrechtmäßigen EULAs zeigt vor allem eines: Die Wirtschaft – aber auch der Staat – interessieren sich herzlich wenig für geltendes Recht, wenn es darum geht, die Interessen der Macht- und Geldhaber zu beschützen. In vielen Verträgen, die man mit Verbrauchern abschließt stehen unwirksame, weil rechtswidrige Klauseln, die auch oft genug angewendet werden. Man kalkuliert dabei einfach ein, dass es ein paar Leute gibt, die sich auf ihre Hinterbeine stellen, was aber nicht viel ausmacht, da sich die breite Masse problemlos abzocken lässt.

Die Praxis, geltendes Recht und Rechtsgrundsätze zu ignorieren, hat sich übrigens bereits bis in die Gesetzgebung eingebürgert: Zensursulas Meinungssperrgesetz ignoriert den Artikel 5 des Grundgesetzes und offenbar jetzt auch noch den Rechtsgrundsatz, dass der Ankläger die Schuld des Täters und nicht dieser seine Unschuld zu beweisen hat. Da brauchte man sich auch nicht mehr zu wundern, wenn Nötigung als Mittel zum Vetragsabschluss legalisiert würde, zumal das ja auch bereits bei den Eingliederungs“vereinbarungen“, gang und gäbe ist, die man Hartz IV Empfänger unterschreiben lässt.

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1. Juli 2009 3 01 /07 /Juli /2009 15:48
[Trigami-Anzeige] Stress, Umweltbelastungen, zu wenig Bewegung – unser moderne Lebensweise belastet Körper und Seele erheblich. Da ist gesunde Erholung mit körperlicher Bewegung in gesunder Luft der richtige Ausgleich um gesund zu bleiben. Und genau das bietet ein Aktivurlaub oder Familienferien in einem Kurort mit Heilklima.

Was ist eigentlich Heilklima?

Heilklimatische Kurorte darf man nicht mit gewöhnlichen Luftkurorten verwechseln. Während die Luftkurorte lediglich besonders gute Luft aufzuweisen haben, bieten heilklimatische Kurorte echtes Heilklima, also ein Klima, das besondere Schon- und/oder stimulierende Faktoren bietet. Stimulierende Faktoren sind zum Beispiel starke Tagesschwankungen der Temperatur, Höhensonne oder salzhaltige Luft. Unter die Schonfaktoren rechnet man etwa ausgeglichene thermische Bedingungen, ein leicht erhöhtes Strahlungsangebot oder das Fehlen von schwüler Witterung.

Da der Begriff des Heilklimatischen Kurorts noch wenig geläufig ist und daher gewöhnliche Luftkurorte mit solchen verwechselt werden können, die echtes Heilklima bieten, hat der Verband der Heilklimatischen Kurorte Deutschlands e.V. eine Gesundheitsführer über Heilklima herausgegeben. Man kann sich diesen kostenlos auf der Website des Verbandes bestellen.

Familienferien im Heilklima

Gerade Kindern tun Familienferien im Heilklima besonders gut, denn sie leiden besonders unter schlechter Luft. Nicht umsonst häufen sich Atemwegsprobleme und Allergien gerade bei Kindern in Ballungsräumen: Hitzestau, Schwüle und Luftverschmutzung, Smog und Feinstaub schaden dem kindlichen Organismus noch mehr als dem eines Erwachsenen. Erholung in Form von Familienferien in einem Luftkurort mit Heilklima kann diesen Belastungen entgegenwirken.

Familienferien für die Kinder lassen sich sehr gut gleichzeitig auch als Aktivurlaub für die Eltern gestalten. Faulenzen ist für Kinder sowieso nur öde, sie wollen aktiv sein. Dem kommen die reichhaltigen Spiel-, Sport- und Freizeitangebote in den Kurorten mit Heilklima entgegen: Wandern, Baden, Fahrradfahren und vieles mehr sorgen dafür, dass es den Kleinen nicht langweilig wird und dass auch die Eltern genug Bewegung haben.

Ein typischer Luftkurort mit Heilklima: Braunlage im Harz

Braunlage im Harz etwa ist ein Luftkurort mit Heilklima, welcher für Kinder und Erwachsene weit mehr als nur Heilklima zu bieten hat: Hier ist das ganze Jahr über Saison, denn Braunlage ist nicht nur ein Heilklimatischer Kurort, sondern auch ein Wintersportplatz.

Die Stadt Braunlage liegt mitten im Naturpark Harz, ganz in der Nähe des 1994 gegründeten Nationalparks. Auf den Hausberg der Stadt, den 971 m hohen Wurmberg, der gleichzeitig der höchste Gipfel Niedersachsens ist, gelangt man mit einer 2,8 km langen Seilbahn. Es gibt Wanderwege, ein Eisstadion, Loipen und Pisten. Auch sonst bietet Braunlage neben seinem Heilklima alles, was man sich für einen Aktivurlaub oder Familienferien nur wünschen kann und darüber hinaus auch ein reichhaltiges kulturelles Leben.

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27. Juni 2009 6 27 /06 /Juni /2009 17:47

Im Dezember habe ich hier einen Artikel eingestellt, in dem ich empfahl, Pfefferoni bereits Ende Dezember/Anfang Januar zu säen. Natürlich habe ich mich auch selbst an meinen eigenen Ratschlag gehalten und am Silvesternachmittag meine Samen in die Erde einer Pikierschale gebracht. Jetzt werden erste Erfolge sichtbar.

Der erste reife Peppi!

Als ich damals den Artikel mit diesem Ratschlag in einem Posting in der Newsgroup de.rec.garten verlinkt hatte, bekam ich von einigen Leuten heftigen Gegenwind: Zu früh, zu dunkel... Ein Zeitgenosse, der mir dort bereits früher mit einer etwas seltsamen Denke aufgefallen war, unterstellte mir gar pauschal, meine Paprikapflänzchen mit Chemie zu dopen.

Wie dem auch sei, meine Pflanzen haben sich zu meiner Zufriedenheit entwickelt, nach dem Vereinzeln gab es kaum mehr Ausfälle und als ich sie nach den Eisheiligen ins Freie setzte, hatten einige bereits begonnen, zu fruktifizieren.

Nachdem ich es nicht erwarten konnte und mich auch schon einmal an den noch grünen Früchten vergriffen habe, habe ich heute die erste reife, rote Schote entdeckt – es geht jetzt also los mit der Ernte. Außerdem hängen auch jede Menge noch grüne Früchte an den Pflanzen, so dass ich mir die nächsten Wochen wohl keine Sorgen über die Beschickung meines abendlichen Vesper-Tisches mit Peppis machen muss.

Ich denke also mal, der Erfolg gibt mir recht und ich werde dabei bleiben, meine Pfefferoni an Silvester zu säen. Immerhin bin ich recht früh dran, vor allem wenn man bedenkt, dass Aalen zwar nicht auf der Alb oder dem Härtsfeld liegt, aber doch allemal „einen Kittel kälter“ ist als das untere Remstal oder die Gegend um Stuttgart.

Ein wenig schade ist nur, dass Pfefferonisträucher bei mir keine Chance haben, wenn ich sie in ein Beet setze. Offenbar munden die Blätter dieser Pflanze den spanischen Wegschnecken ganz besonders, die ich hier haufenweise habe: Wenn ich so ein Pflänzchen setze, ist es typischerweise bereits am nächsten Morgen erheblich beschädigt und in kurzer Zeit sämtlicher Blätter beraubt. Das einzige, was einigermaßen hilft, ist, die Pflanzen in Kästen zu ziehen, die möglichst hoch oben stehen.

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23. Juni 2009 2 23 /06 /Juni /2009 15:11

Letzte Woche hat die Regierung unseres angeblich freiheitlich-demokratischen Landes ein Gesetz erlassen, mit dem der Staat nun in der Lage ist, Internet-Benutzern nach Belieben gezielt den Zugang zu Seiten zu verwehren, und damit klar und eindeutig gegen den Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen.

Die mehr als fadenscheinige Begründung für diese unglaubliche Überschreitung der Befugnisse der Regierung, ist, dass man damit den Aufruf von Kinderpornoseiten verhindern wolle. Da die angewandte Sperrtechnik von Leuten mit nur einem kleinen Bisschen Computerwissen umgangen werden kann, sind sich alle maßgeblichen Fachleute darüber einig, dass sie für Leute mit einer gewissen kriminellen Energie, die man bei Kinderporno-Konsumenten vorraussetzen darf, absolut kein Hindernis darstellt.

Es gibt keine Ausreden

Sowohl die Untauglichkeit der Sperre für ihren vorgeblichen Zweck der Kinderporno-Bekämpfung als auch ihre Bedenklichkeit im Hinblick auf das Grundgesetz wurde bereits im Vorfeld von vielen Fachleuten öffentlich bestätigt und auch bei der Anhörung im Bundestag vorgebracht. Kein Politiker, der sich an dieser Sperre mitgewirkt hat und kein Parlamentarier, der dafür gestimmt hat, kann sich also ausreden, er habe es gut gemeint und nicht gewusst, was da gemacht wird.

Wenn auch die Zensursula-Sperre kein Hindernis für Kinderporno-Konsumenten ist, stellt sie aber für einen Teil der Normalverbraucher ein reales Hindernis dar, da sich leider, leider, einige Leute keine Gedanken darüber machen, ob und welche Informationen ihnen vorenthalten werden und wie sie da ändern können. Das große Problem der Internet-Zensur besteht nämlich darin, dass die Sperrung von Seiten anhand einer Liste erfolgt, die das Bundeskriminalamt erstellt, die streng geheim ist und über die diese Behörde keinerlei Rechenschaft ablegen muss.

Die Rechnung geht nicht auf

Allerding scheint die offensichtlichtliche Rechnung der Machthaber in unserem Staat doch nicht so ganz aufzugehen: Die Dumpfmeier, die nicht verstehen, was hier eigentlich vor- un wie man es umgeht, haben sich wohl sicherlich auch vorher keine Seiten angesehen, auf denen Informationen stehen, die in den etablierten Medien nicht zu finden sind. Die anderen jedoch, diejenigen, die sich Gedanken darüber machen, wie sie auch das erfahren können, was sie nicht wissen sollen, waren ganz offensichtlich nicht untätig.

Bereits jetzt, wenige Tage nach dem Erlass des Gesetzes, mit dem unsere so genannte Demokratie endgültig ihre Unschuld verloren hat, ist das Deutsche Internet voll mit Seiten, die zeigen, wie einfach es ist, diese Sperre zu umgehen, und sich so sein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Information zu verschaffen.

Hier nur einige Beispiele:

Das sind nur einig Beispiele von vielen. Es macht Mut, zu sehen, dass es offenbar eine Menge Leute gibt, die nicht nur für sich selbst den freien Zugang zu Informationen beanspruchen, sondern auch bereit sind, anderen zu zeigen, wie man das macht.

Hut ab, vor dieser Zivilcourage!

 

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22. Juni 2009 1 22 /06 /Juni /2009 09:44

Zwei Neutronen wollen in die Disco gehen. Am Eingang hält sie der Türsteher an:

"Tut mir Leid, ihr kommt heute hier nicht rein!"

"Warum?" fragen die Neutronen.

Erklärt der Türsteher: "Heute ist nur für geladene Gäste..."

 

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20. Juni 2009 6 20 /06 /Juni /2009 15:51
Ein interessante Idee auf die ich heute gestoßen bin, ist die des Regiogeldes. Regiogeld ist ein Zahlungsmittel, das nur in einer bestimmten Region anerkannt wird, ähnlich wie nationale Währungen nur im jeweiligen Land gelten.

  Zugrunde liegt die Überlegung, dass Währungen, die, wie der Euro, in einem großen Wirtschaftsraum gelten, die Ausbildung strukturstarker und strukturschwacher Regionen begünstigen. Geld fließt immer in die den Warenströmen entgegengesetzten Richtungen. Das bedeutet nun, dass die strukturstarken Regionen, in denen produziert wird, mehr Waren in die strukturschwachen liefern als sie von dort beziehen und umgekehrt mehr Geld von den strukturschwachen Gebieten in die strukturstarken fließt als in die entgegengesetzte Richtung: Das Geld wird also aus den strukturschwachen Gebieten abgezogen.
 Dort fehlt es nun, was bewirkt, dass in solchen Gebieten weder investiert werden noch Arbeitskraft bezahlt werden kann. Das wiederum verursacht eine Abwanderung der Arbeitskräfte in die strukturstarken Regionen, was diese weiter stärkt und die strukturschwachen noch mehr schwächt. Durch länderübergreifende Zahlungsmittel wie dem Euro bleiben solche Entwicklungen nun nicht auf einzelne Staaten beschränkt, sondern können wesentlich weiträumiger ablaufen.
 Ein Lösungsansatz ist das Regiogeld: Da es nur in der jeweiligen Region gilt, muss derjenige, der es verdient, es auch wider in der Region ausgeben. Dadurch fördert er regionale Unternehmen, die aber wiederum in der gleichen Lage sind: Sie müssen das eingenommene Regiogeld wieder regional ausgeben und so weiter. Dadurch bleibt die Kaufkraft in der Region und damit die Nachfrage und letztendlich auch die Arbeitsplätze. Im Grunde tut das Regiogeld also folgendes: Es zwingt dazu, das, was es vor Ort gibt, auch vor Ort zu kaufen, schafft damit Nachfrage und dadurch die Möglichkeit, vor Ort etwas zu produzieren, was sich auch absetzen lässt.
 Regiogeld stärkt also die regionalen Wirtschaftskreisläufe, was ja auch ein wichtiger Aspekt des Selbstversorgungsgedankens ist. Zudem sorgt es für kurze Wege, was nicht nur Energei, ondern auch Ressourcen und Arbeitskraft einspart: Mit Regiogeld kauft man in Bayern bayerische Milch und nicht welche aus Schleswig-Holstein. Da aber trotz Regiogeld der Euro – oder vielleicht auch schon bald wieder die Mark? – ja weiter existiert, kann man trotzdem ein Flensburger Pils genießen, das im Grunde dadurch bezahlt wird, dass es auch in Norddeutschland Leute gibt, die gerne mal ein Hacker Pschorr oder ein Paulaner zischen.
 Ich selbst war übrigens erstaunt, in wieviel Regionen Deutschland bereits Initiativen arbeiten, welche ein Regiogeld einführen wollen oder sogar schon eingeführt haben. Es ist jedoch nicht verwunderlich, dass diese Entwicklung in den etablierten Medien totgeschwiegen wird, da sie ja der allgemein als Heilslehre propagierten Globalisierung wirkungsvoll entgegenarbeitet.

Links:

Video über Regiogeld
www.regiogeld.de
Regionales Wirtschaften
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17. Juni 2009 3 17 /06 /Juni /2009 08:12
Eines der Probleme, mit dem ich in meinem Garten zu tun habe, sind die Schnecken. Nicht die Weinbergschnecken, die man notfalls für Schädigung des Gartens bezahlen lassen könnte, indem man sie verspeist, sondern die bekannt perfide Spanische Wegschnecke.

Spanische Wegschnecken beim Sex: Den betreiben sie offenbar mit gutem Erfolg, denn an diesen Tieren herrscht kein Mangel (Foto: Zollernalb)

Ich bin nicht der einzige Gärtner, der mit diesen Tierchen ein Problem hat. Das Thema ist wohl ein Dauerbrenner unter Gärtnern, denn es ist offenbar fast kein Kraut gegen den Migranten aus dem Süden gewachsen.

Etwas, das hilft, scheinen Laufenten zu sein; doch leider ist das keine Lösung, wenn man in einem Wohngebiet lebt. Hier ist die Haltung von Nutztieren nicht erlaubt und die Laufenten fallen eben, genauso wie Hühner, in diese Kategorie.

Ich persönlich habe es bereits mit dem von manchen als schieres Wundermittel gepriesenen Ferramol probiert. Das Eisen-III-Phosphat in diesem Schneckenkorn soll die Schnecken austrocknen und so töten ohne giftig für andere Tiere zu sein. Das Mittel brachte bei mir kurzfristig erstaunlich viel, für einige Zeit war mein Garten tatsächlich schneckenfrei. Doch mittlerweile hilft auch das nicht mehr.

Ein dauerhaft wirksames Mittel ist, die Tiere konsequent abends nach Einbruch der Dunkelheit einzeln abzusammeln und zu töten, indem man sie mit einer Schere durchschneidet. Das ist aber eine mühselige und zeitraubende Geschichte und daher für viele kaum machbar. Gift kommt für mich auch nicht in Frage, denn das hat in meinem einigermaßen ökologisch bewirtschafteten Garten nichts zu suchen.

Hilfe scheint jetzt von ein paar französischen Schülern zu kommen. In einem Werkkurs für schlechte Schüler erfanden die Kids aus einem Problemviertel eine offenbar funktionierende, umweltfreundliche Falle. Die Schnecken werden durch ein Loch in einen Behälter gelockt, in dem sie dann vergiftet werden. Das scheint mir tolerabel, da das Gift nur in der Falle ist. Vor allem können keine Igel die am Gift verendeten Schnecken fressen, was für mich das größte Problem bei Gifteinsatz darstellt.

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10. Juni 2009 3 10 /06 /Juni /2009 10:11

Durch einen Kommentar zu meinem Artikel über Mittlere Technologien wurde ich gerade auf das hochinteressante Wiki für Open Source Technologien von Michael Klotsche aufmerksam. Michael sammelt hier technische Ideen und Lösungen, die vor allem auch für Selbstversorger interessant sind.

Das erste, was ich dort entdeckt habe, war eine Lösung für ein Problem, das mich eigentlich schon lange ärgert: Die Energieverschwendung beim Kompostieren. Ich bin ein alter Kompostierer und weiß soviel von Biogas, Thermodynamik und Biologie, dass mir klar ist, dass ein Komposthaufen zwar ein tolle Sache ist, was den ökologischen Kreislauf im Garten betrifft, jedoch im Grunde Energie verschwendet.

Abbau von Biomasse liefert Energie

Sowohl der Kompost als auch eine Biogasanlage tun ja das, was in der Natur in der Humusschicht des Bodens passiert: Sie bauen tote organische Materie ab. Dabei wird zwangsläufig die Energie wieder frei, welche ursprünglich einmal von den Pflanzen ganz am Anang der Nahrungskette aus dem Sonnenlicht gewonnen und zum Aufbau von organischen Verbindungen aus Luft und Wasser gewonnen wurde.

Bei der Biogas-Gewinnung werden nun die organischen, also die Kohlenstoffverbindungen der Biomasse lediglich bis zum Methan wieder heruntergebaut. Dieses Methan kann man dann verbrennen und die Energie nutzen, die das Methan noch mehr hat als das End(und Ausgangs-)produkt Kohlendioxid. Beim Kompost bauen die aeroben Organismen jedoch die organischen Verbindungen gleich bis zum CO2 ab, wobei die ganze Energie der Biomasse ungenutzt als Wärme in die Umgebung abgegeben wird.

Der Biomeiler löst dieses Problem, indem er ganz einfach diese Wärme nutzt, die beim Kompostieren entsteht: Der Kompost wird so groß angelegt, dass es in seinem Inneren ordentlich heiß wird. In der Biomasse liegen Rohrleitungen, durch die Wasser läuft und erwärmt wird. Dieses warme Wasser kann man dann zum Beispiel zum Beheizen von Gewächshäusern verwenden. Diese Technik könnte zum Beispiel in Gärtnereien eine erhebliche Einsparung an Heizenergie ermöglichen. Ein Beispiel für die Anwendung des Biomeilers ist auf der Website der Naturinsel Drachenmühle zu sehen.

Kompostwerke umrüsten

Eine andere Möglichkeit der Biomeiler-Technik ist, wenn auch nicht die Lösung, so doch die Milderung eines anderen Problems: Bei dem Kompostproblem ärgert mich nicht einmal so sehr die Energieverschwendung meines eigenen, kleinen Komposthaufens. Weitaus schlimmer ist es bei den großen Kompostwerken, die es seit einiger Zeit in vielen Städten gibt: Hier wird gnadenlos Energie verschwendet, weil eine Nutzung der Bioabfälle zu Biogasgewinnung problemlos möglich wäre.

Allerdings wird man die Kommunen kaum dazu bekommen, ihre gerade erst errichteten Kompostwerke wieder stillzulegen und durch Biogasanlagen zu ersetzen, zumal es ja vorne und hinten am Geld fehlt, zumindest für sinnvolle Sachen. Was jedoch durchaus leicht mach- und bezahlbar wäre, ist die Nachrüstung bestehender Rotteplatten mit Rohrleitung zur Warmwassererzeugung.

Gerade in der Stadt gibt es Bedarf an Wärme, so dass die Erzeugung aus Kompost hilfreich wäre. Zudem kann man mit Hilfe von Sterlingmotoren aus Wärme auch wieder Bewegungs- und damit elektrische Energie erzeugen. Ein Kompostwerk mit Biomeilern wäre nebenbei ein idealer Wärmelieferant um mit Sterlingmotoren experimentieren zu können.

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8. Juni 2009 1 08 /06 /Juni /2009 19:19

Der Selbstversorger-Gedanke bezieht sich nicht nur auf den einzelnen Menschen und die einzelne Familie, sondern ist ein Konzept, das auch – und gerade – auf der regionalen Ebene Sinn macht. Hier spielt der Begriff der „Mittleren Technologie“ eine große Rolle.

Mittlere Technologie ist etwas, das nicht so einfach ist wie Bleistift und Papier, aber nicht so aufwendig, wie eine riesige, computerisierte Druckerei. Sondern etwas, das in der Mitte liegt und daher ein Optimum zwischen Aufwand und Wirkung bietet.

Mit Kanonen auf Spatzen geschossen

Der Hintergrund ist, das bei den heutigen technischen Möglichkeiten nur allzu oft mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird und vor lauter Technikbegeisterung Lösungen geschaffen werden, die wesentlich mehr können als sie müssen und daher viel zu teuer sind. Ein Beispiel, das Norbert Rost auf der Website „Regionales Wirtschaften“ anführt zeigt, was hier gemeint ist:

Ende 2006 wurden für 2007 Investitionen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro angekündigt, welche in die die Region Hoyerswerda fließen und dort 1500 neu Arbeitsplätze schaffen sollten. Das klingt auf den ersten Blick sehr gut, aber Norbert Rost rechnete nach und fand heraus, dass jeder dieser Arbeitsplätze im Schnitt gut 1,1 Millionen Euro kosten würde. Wenn dies nun der Preis für einen Arbeitsplatz ist, wundert man sich nicht mehr, dass kaum noch neue geschaffen werden.

Allerdings ist hier ein kleiner Denkfehler unterlaufen: Die 1,7 Milliarden Euro sollten nicht wirklich investiert werden, um 1700 Arbeitsplätze zu schaffen, sondern eine weitaus größere Anzahl von sonst erforderlichen Arbeitsplätzen durch massiven Technikeinsatz auf 1700 zu reduzieren. Aber genau das ist das Problem: Arbeitskraft wird mit massiven finanziellen Aufwendungen für Hochtechnologie eingespart, wobei oft mehr als fraglich ist, ob sich das tatsächlich rechnet.

Ist nicht menschliche Arbeitskraft doch billiger?

Offenbar ist es bereits so, dass die Einsparung von menschlicher Arbeitskraft so sehr zu einem Dogma geworden ist, dass es jetzt bereits passieren kann, dass Technik eingesetzt wird, wo menschliche Arbeitskraft billiger wäre und mit einfacheren Mitteln günstiger produziert werden könnte.

Hier setzt nun der Gedanke der mittleren Technologie an. „Mittlere Technologie“ mag, ähnlich wie „Mittelweg“ manchem doch arg nach „mittelmäßig“ klingen. Das mag ja sein, aber bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass das gerne abfällig angesehene Mittelmäßige doch in den meisten Fällen auf die Dauer am erfolgreichsten ist. So peinlich es klingen mag: Bei genauem Hinsehen sind es die mittelmäßigen Menschen, die durch die ganze Geschichte die Basis des Erfolgs von Hochkulturen, ruhmreichen Heeren und riesigen Unternehmen waren. Selbst in der Natur regiert da Mittelmaß, di meisten Lebewesen stellen mittelmäßig effiziente Mechanismen dar, die jedoch unter allen möglichen Bedingungen funktionieren und überleben.

Deswegen sollte man sich nicht von brillant erscheinenden, in Wirklichkeit aber lediglich unnötig komplizierten technischen Lösungen beiendrucken lassen. Die einfachste und billigste Lösung, die den Zweck erfüllt ist die beste.

Beispiel Erneuerbare Energiequellen

Ein gutes Beispiel für mittlere Technologie ist die regionale Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen: Kleine Biogas-, Hackschnitzel- und Windkraftwerke sind technisch ausgereifte, nicht zu komplizierte Lösungen, die sich nun schon seit Jahren bewähren und die von mittelständischen Unternehmen gebaut und gewartet werden können. Größere, wesentlich aufwendigere Lösungen, wie etwa Offshore-Windparks sind technischer Overkill, der vor allem denjenigen nutzen, die sie bauen und betreiben. Und das sind ganz gewiss nicht die mittelständischen Betriebe der Region, die den Leuten vor Ort Arbeit geben.
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