Zum Schmieden braucht man natürlich einen Platz, an welchem man diese Tätigkeit ausüben kann, also eine Schmiede. Leider gilt der Spruch vom Raum, der in der kleinsten Hütte sei, nicht für die Schmiedekunst. Anders als etwa bei der Aquaristik, beim Modelleisenbahnern oder beim Briefmarkensammeln entstehen beim Schmieden nun einmal Emissionen in Form von Geräuschen und - so man mit einer Kohlenesse arbeitet - auch in Form von Rauch. Die (Miets)Wohnung scheidet also aus, ein eigenes Haus mit Grundstück sollte man also schon haben; wenn es einem selbst gehört und man es nicht nur gemietet hat ist es noch besser, denn der Vermieter ist der gefährlichste Gegner jeglicher persönlicher Entfaltung.
Leider muss in diesem Zusammenhang auch auf die Probleme eingegangen werden, die ein Hobby-Schmied mit seinen lieben Nachbarn bekommen kann. Wenn man etwas tut, was nicht alle tun, ist man in unserem Lande per se verdächtig und der Ärger mit den lieben Mitmenschen leider, leider vorprogrammiert. Das gilt in hohem
Maße auch für die Schmiedekunst. Die Düfte einer mit Fettkohle betriebenen Esse mögen in den Nasenlöchern von Enthusiasten der eisernen Kunst wohl lieblich erscheinen - ich selbst rieche es natürlich auch gerne - die meisten Menschen bezeichnen sie jedoch banausenhaft als Gestank.
Schmiedeecke in einer Lehrwerkstatt mit selbstgebautem Schmiedeherd und hochwertigem Amboss
Leider kann man auch nicht geräuschlos hämmerm. Mit dem Klang eines Schmiedehammers auf dem Amboss verhält es sich genauso, wie mit dem Geruch der Esse: Mag der Amboss auch klingen wie eine Glocke, so dass sein Geräusch die reinste Musik im Ohr jedes echten Schmiedes ist - die verständnislosen Nachbarn werden es als Lärm bezeichnen. Eine weitere Lärmquelle ist der Brenner des Gasschmiedeofens, wenn man einen solchen aus technischen Gründen oder um den den Kohlenrauch zu vermeiden, verwendet. Prinzipiell ist es nun so, dass die Nachbarn geringfügige Immissionen in Form von Rauch und/oder Geräuschen hinnehmen müssen (§906 BGB). Auch die Rechtsprechung geht dahin, dass Arbeitsgeräusche auch in Wohngebieten geduldet werden müssen, sofern die Arbeiten nicht gewerblich ausgeführt werden, man die Ruhezeiten einhält und die Geräusche auch nicht gerade so oft und so lange auftreten wie bei einem Gewerbebetrieb.
Über die Emissionen werden übelwollende Nachbarn dem Hobbyschmied also das Handwerk nicht so leicht legen können. Auch mir hat bereits ein Nachbar die Polizei auf den Hals gehetzt, nach dem ich breits auf Gasbetrieb umgestellt hatte, weil er sich über den Geruch meiner Kohlenesse beklagt hatte. Die Männer in Grün sahen sich aber nicht in der Lage, meinen Schmiedebetrieb zu untersagen und mussten unverrichteter Dinge wieder abziehen. Was die Freunde und Helfer allerdings tun mussten, war eine Anzeige aufzunehmen und diese an das Ordnungsamt weiter zu leiten.
Auch das Ordnungsamt konnte offenbar nichts aufgrund der angeblichen Lärmbelästigung unternehmen, informierte aber das Bauamt, welches mir dann den Schmiedebetrieb untersagte, weil meine Schmiede auf der Grundstücksgrenze und damit auf "nicht überbaubarer Fläche" stand. Natürlich stellte ich meinen Schmiedebertieb nicht ein, sondern zog - schlauer geworden - einfach an einen Platz um, an dem man mir nun - hoffentlich - nicht mehr an den Karren fahren kann.
Meine alte Schmiede im Garten hinterm Haus: Ein geradezu idyllische Fleckchen, aber leider sah das Bauamt es anders....
Selbstverständlich gibt es für dieses Problem eine Reihe von Lösungen. Ich persönlich bin mit meiner Schmiede in die Garage umgezogen, wo sich bereits der übrige Teil meiner Werkstatt befand. Aber auch diese Lösung hat ihre Tücken: Garagen stehen nämlich gerne auf Grundstücksgrenzen. Dass sie das dürfen, ist eine der Ausnahmen von der Vorschriften über den Grenzabstand von Gebäuden. Der Haken: Eine Garage an der Grundstücksgrenze darf nur als Garage genutzt werden. Streng genommen darf man darin also noch nicht einmal sein Scheibenwaschwasser nachfüllen. Auch dürfen in einer Garage keine Feuerung betrieben werden, was sich aber umgehen lässt, wie wir gleich sehen werden.
Eine schon recht brauchbar sortierte Schmiede mit Gasschmiedeofen und angegliederter kleiner Schlosserei
Ein weiteres Problem ist der Kaminkehrer: Selbst ein einfacher Abzug aus einer Abzugshaube, ein paar Ofenrohrstücken und einer Regenhaube ist eine Abgasleitung und macht das Schmiedefeuer, das unter der Haube steht zu einer "Feuerungsanlage", welche den Kaminfeger angeht. Und damit unterliegt sie einem weiteren Wust von Vorschriften, die man mit der genannte Lösung überhaupt nicht erfüllen kann. Den Kaminkehrer kann man aber noch einigermaßen leicht umgehen, nämlich in dem man z.B. einen Gasschmiedeofen verwendet, der nicht an einen Kamin angeschlossen wird, damit keine Abgasleitung besitzt und somit keine Feuerung im Sinne des Gesetzes darstellt.
daher bleibt auch der Kaminkehrer außen vor. Der Nachteil: Man ist eben den Witterungseinflüssen ausgesetzt und kann nur bei einigermaßen schönem Wetter schmieden. Eventuell kann man es so einrichten, dass der Amboss unter einem Vordach steht, die Esse aber draußen. Auch ein Zeltdach könnte eine Lösung sein, zumindest, wenn man es dann und wann für eine Weile abbaut, damit es nicht von einem böswilligen Bauamt als Gebäude angesehen werden kann.
Will man sich eine eingermaßen "richtige" Schmiede bauen, wird es schon schwieriger. Ganz fein ist man heraus, wenn man über einen geeigeneten Raum im Haus verfügt. Ideal wäre eine ehemalige Waschküche im Haus oder einem Nebengebäude, wie man sie bei älteren Häusern oft findet. Dort wird in aller Regel ein Kaminanschluss vorhanden sein, an dem früher einmal der Waschkessel hing. In diesem Falle braucht man lediglich mit dem Kaminkehrer abzuklären, wie die Esse aussehen muss, damit er sie abnimmt. Im allerschlimmsten Fall kann man einen professionell hergestellten Schmiedeherd kaufen, damit der Schwarze Mann nicht die fehlenden TÜV-/GS-Siegel eines Eigenbaus monieren kann. Seit man sich seinen Kaminkehrer aussuchen kann und nicht mehr auf den behördlich eingesetzten Zwangs-Bezirksschornsteinfegermeister angewiesen ist, müssen sich diese Leute jedoch kompromissbereit zeigen, wollen sie in einem bestimmten Haus weiterhin die Kamine fegen, sodass man in den meisten Fällen wohl auch einen Eigenbau abgenommen bekommt. In jedem Fall sollte man den Kaminfeger aber bereits im Vorfeld hinzuziehen.
Ein weiterer Vorteil der Schmiede in einem festen Gebäude ist, dass die massiven Mauern die Geräusche einigermaßen dämpfen und die Nachbarn nicht mehr so sehr mitbekommen, was da eigentlich gemacht wird. Außerdem tritt der Rauch vom Schmiedefeuer in größerer Höhe aus, statt in Bodennähe durch die umliegenden Gärten zu ziehen und kommt überdies aus einem ganz normalem Hauskamin, was ja weiter nichts ungewöhnliches ist. Befindet sich die Schmiede in einem Keller, so muss man allerdings im eigenen Interesse besonders vorsichtig sein: Sowohl Kohlenmonoxid als auch Kohlendioxid sind schwerer als Luft und können sich daher im Keller am Boden sammeln. Das gleiche gilt für Brenngase wie Propan. In einer Kellerschhmiede sollte man also besser keinen Gasschmiedeofen betreiben, außer man stellt sicher, dass eventuell austretendes Propangas und auch die Abgase sicher abgeleitet werden.
Diese Schmiede hatten sicherlich noch keine Probleme mit Bauvorschriften und Ordnungsamt...
Will man sich ein eigenes Gebäude für die Schmiede aufstellen, muss man in den sauren Apfel beißen und die Bauvorschriften beachten. Kleine Gebäude bis zu einem bestimmten umbauten Raum brauchen keine Genehmigung, müssen aber in der Regel die Grenzabstände einhalten. Generell kann man hier jedoch nichts sagen, da die Bauvorschriften von Bundesland zu Bundesland variieren und auch noch lokal besondere Regeln gelten können. Am besten informiert man sich beim örtlichen Bauamt ganz unverbindlich über den Bau eines genehmigungsfreien Gartenhäuschens, eines Geräteschuppens oder eines überdachten Unterstellplatzes oder Freisitzes. Es kann einem ja durchaus erst später eingefallen sein, dass man seinen überdachten Freisitz auch zum Schmieden nutzen kann. Arbeitet man in einem teilweise offenen Unterstand wiederum mit einer Feldschmiede oder einem Gasschmiedeofen ohne Abgasleitung, dürfte es weiter keine Probleme geben, zumindest keine, die man nicht abschmettern könnte - und zwar mit dem Hinweis auf das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und damit auf ein Hobby.
Will man jedoch einen hübschen Rauchabzug in Form einer Haube über dem Schmiedeherd und einem Abgasrohr, welches am Gebäude angebracht ist, interessiert dies natürlich wieder den Kaminkehrer. Dann muss man sich mit diesem besprechen und eben leider auch das Geld für einen vorschriftsmäßigen Kamin ausgeben.
Man sieht, es ist nicht ganz einfach, sich eine Schmiede einzurichten, ohne dabei baurechtlich anfechtbar zu werden: Entweder muss man unter einfachen Bedingungen arbeiten oder hoffen, das sich niemand an der "illegalen" Schmiede stört oder richtig Geld in die Hand nehmen. Am besten wird es daher sein, wenn man einfach einmal im Freien probiert und später, wenn man beim Schmieden bleibt und sich sicher ist, dass sich eine größere Investition lohnt, eine rechtlich wasserdichte bauliche Lösung schafft.