Seitdem das Internet zum Alltagsmedium geworden ist und vor allem, seit mit dem Web 2.0 viele Menschen selbst dort Publizieren hat sich das Abzocken von Leuten per Abmahnung zu einer wahren Pest entwickelt: Da hat sich jemand frohgemut eine Homepage gebastelt und nach einiger Zeit gibt's dann Post vom Anwalt mit einer saftigen Geldforderung.
Dummerweise sind die Leute, die Abmahnungen verschicken, juristisch in der Regel auch noch im Recht - auch wenn es Mittel und Wege gibt, ihnen wenigstens ein bisschen in die Suppe zu spucken. Mehr darüber findet man z.B. auf rechtspraxis.de oder bei www.abmahnung-internet.de.
Besser jedoch ist es, wenn man einer Abmahnung bereits im Vorfeld aus dem Weg geht, indem man keinen Grund dazu liefert. Was die Inhalte eines Blogs, einer Website oder auch von Forenbeiträgen angeht, lässt sich hier natürlich kein Patentrezept angeben und auch kaum etwas Allgemeines sagen - abgesehen davon, dass man natürlich nichts Verbotenes schreiben sollte, wie etwa Beleidigungen oder Tatsachenbehauptungen, die man nicht hieb- und stichfest beweisen kann.
Abmahnungen wegen Inhalten sind jedoch wohl eher etwas Individuelles: Irgendjemand fühlt sich von irgendwas, das irgendwer geschrieben hat, auf den Schlips getreten und reagiert mit einer Abmahnung. Zum Beispiel habe ich bei der Recherche zu diesem Artikel gerade davon gelesen, dass der Inhaber eines Autohauses einen Kunden abgemahnt hat. Dieser hatte in einem Forum darüber berichtet, dass sein bei diesem Autohaus gekauftes Auto zu viel verbraucht habe und er mit den Reaktionen des Verkäufers auf seine Reklamationen unzufrieden war.
Serienabmahner hingegen hängen sich in der Regel an juristischen Formfehlern auf, besonders gerne etwa an einem fehlerhaften Impressum. Abmahnungen aus dieser Richtung sind jedoch relativ leicht zu vermeiden: Man muss nur wissen, ob man ein Impressum braucht und, wenn ja, sich ein hieb- und stichfestes basteln. Mit diesem Thema hat sich mein Freund und Kollege Isi von Abenteuer Kochen recht eingehend befasst und ihm auf seinem Blog sogar eine besondere Seite gewidmet. Ein wasserdichtes Impressum kann man sich natürlich selbst basteln. Einfacher geht es mit dem Impressumsgenerator von eRecht24.de (Link beim Isi und in meinem eigene Impressum).
Was ist eigentlich eine Abmahnung?
Rechtliche Vorschriften, die das Geschäftsleben, genauer gesagt, den Wettbewerb regeln, sollen verhindern, dass Einzelne sich mit irgendwelchen unlauteren Machenschaften Wettbewerbsvorteile verschaffen. Das klappt natürlich nur, wenn Einer, der von solchen unlauteren Machenschaften eines Anderen betroffen ist, sich auch wehren kann. Daher gibt es die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen: Nehmen wir zum Beispiel an, ein Händler fühlt sich durch eine gewisse Form der Werbung eines Konkurrenten benachteiligt, die gegen irgend eine Vorschrift verstößt. Dann kann er bei Gericht auf Unterlassung klagen. Wenn der Richter die Sache genauso sieht wie der Kläger, wird er dessen Konkurrenten dazu verurteilen, diese Form der Werbung künftig zu unterlassen und eine Geldstrafe festsetzen, die fällig wird, wenn der Konkurrent sich nicht daran hält.
Die Abmahnung ist nun gewissermaßen eine vereinfachte Form dieser Unterlassungsklage: Anstatt zu klagen beauftragt man einen Anwalt, dem Konkurrenten zu schreiben, dass er eine vorgefertigte Erklärung unterschreiben soll, in der er sich verpflichtet, das beanstandete Verhalten fürderhin zu unterlassen und im Falle der Zuwiderhandlung eine bestimmte Geldsumme an den Abmahner zu bezahlen. Gleichzeitig bekommt er von dem Anwalt auch noch eine Kostennote für dessen Bemühungen - sprich der will Kohle von ihm.
Abgesehen davon, dass meiner Meinung nach diese Abmahnerei sowieso Blödsinn ist, da man die Einhaltung von Vorschriften auch über das Ordnungswidrigkeitenrecht sicherstellen kann, ist die Möglichkeit der Abmahnung geradezu eine Einladung zum Missbrauch. Dass dieser nicht in noch viel höherem Maße stattfindet, darf man wohl als Beleg dafür ansehen, dass die Mehrzahl der Anwälte anständiger ist als ihr Ruf. Die Versuchung dürfte nämlich recht groß sein, sich, wenn man sonst nichts oder nur zu wenig mit seiner Kanzlei verdienen kann, Geschäft in Form von Abmahnungen zu generieren.
Das Problem bei der Sache ist auch, dass man, wenn die Abmahnung ins Haus geflattert ist, kaum ohne Anwalt auskommt. Wenn es nämlich einerseits riskant ist, eine Abmahnung einfach zu ignorieren, gibt man, wenn man die Unterlassungserklärung leichtfertig unterschreibt, unter Umständen gewisse Rechtspositionen auf. Besser ist es daher, Abmahnungen bereits im Vorfeld zu vermeiden, was wenigstens im Hinblick auf das Impressum einigermaßen machbar ist.