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  • : Blog von Volker Wollny
  • : Hier gibt's jede Menge Informationen über heikle und weniger heikle, aber immer interessante Themen: Jagd, Waffen, Fischen, Selbermachen, Garten, Geld Sparen, Freizeit, Hobby, Kultur und was sonst noch dazu gehört
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  • Publizist und Freier Dozent, von Hause aus Ingenieur sowie gelernter Mechaniker und gelernter Maurer, Querdenker, Naturfreund und -nutzer, technisch interessiert aber auch technikkritisch, glaube nicht alles was mir erzählt wird.
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Andreas Quiring  

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70374 Stuttgart - Bad Cannstatt

Biohof-Gemeinschaft Baum des Lebens

29. Oktober 2013 2 29 /10 /Oktober /2013 09:13

Ich gebe es zu: Auch ich habe das Märchen von den Autobatterien geglaubt, die nur wenige Jahre halten würden. Tatsächlich aber ist die Lebensdauer der Akkus wesentlich höher und wird von Händlern und Werkstätten grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich verkürzt.

Allerdings brauche ich mich darüber hier nicht weiter zu verbreiten, denn es reicht, auf die Quelle meiner neuen Weisheit zu verlinken, die Website der Welt:

Der große Nepp mit den anfälligen Autobatterien

Schön, das auch in den Qualitätsmedien hin und wieder etwas bauchbares zu lesen steht.

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20. Juli 2012 5 20 /07 /Juli /2012 15:30

Wie manche wohl wissen, halte ich ja nicht mehr besonders viel vom Spiegel und insbesondere von SPON. Allerdings findet man dort trotzdem immer wieder einmal ganz interessante Sachen, zumindest wenn es um Dinge geht, bei denen politische Korrektheit keine Rolle spielt.

Meine Abneigung gegen Blatt und Website rührt ja vor allem daher, dass die Publikationen zu bestimmten Themen wie Klima-Ablassreligion, Passivrauch-Sektiererei oder Waffen in Bürgerhand dort, wie heute bei allen Mainstream Medien, meist vor Systemtreue triefen. Was jedoch sachliche, neutrale Themen angeht, kann man dort schon durchaus die eine oder andere Info finden, zumindest, wenn man in der Lage ist, zu erkennen, wo - wie beispielsweise bei wissenschaftlichen Themen - Fakten dann doch wieder politisch im Sinne der Political Correctness gefärbt werden.  

Heute habe ich eine interessante und auch noch unterhaltsam zu lesende Anleitung dazu gefunden, wie man aus Serviceverträgen herauskommt. Normalerweise sollte man ja denken, dass man mit einer form- und fristegrechten Kündigung alle Sorgen mit Moblitelefonverträgen,  Internetanschlüssen und dergleichen los ist. Weit gefehlt: Die Anbieter versuchen oft, Kündigungen zu ignorieren um weiter abzukassieren. Wie man sich da auf einfache und billige Weise helfen kann, scheibt Tom König heute in "Das Guerilla-Handbuch für Kündigungen". Wirklich lesenswert und hilfreich!

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15. Juni 2012 5 15 /06 /Juni /2012 18:36

Da sich höhere Preise beim knallharten Konkurrenzkampf im Supemarkt-Bereich nicht durchsetzen lassen, werden von verschiedenen Anbietern Preiserhöhungen dadurch kaschiert, dass der Preis zwar gleich bleibt, dafür aber weniger in der Packung drin ist. Eine üble Trickserei, die es schon länger gibt und die auch schon öfter kritisiert wurde.

   Eine andere Masche besteht darin, die Packungsgröße zu erhöhen und das dann nach dem Motto "Mehr drin!" zu bewerben. Bei genauerem Hinsehen ist dann aber der Preis stärker gestiegen als die Menge in der Packung und die Ware also auch wieder teurer geworden.

   Besonders hilfreich für Unternehmen, die auf diese Weise ihre Kunden begaunern, ist die seit einiger Zeit bestehende Regelung, dass die Firmen ihre Verpackungsgrößen frei wählen können. Diese betrügerfreundliche Gesetzeslage haben wird natürlich - wem auch sonst? - dem ach so tollen Europa zu verdanken: Mit der Abschaffung der vorgeschriebenen Packungsgrößen für bestimmte Produkte wurde nämlich wieder einmal eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Hier zwei interessante Links zum Thema:

Liste von besonders dreisten Mogeleien

Die zehn beliebtesten Nepp-Tricks

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9. April 2012 1 09 /04 /April /2012 11:17

Schon als ich noch ein Kind war, ist mir aufgefallen, dass Instant-Kakao, wenn man ihn anrührte, nie die tolle, schokoladenbrauen Farbe hatte, die auf der Packung gezeigt wird, sondern ein unansehnliches, helles Graubraun aufwies.

 Samuel Mueller Werbung Gegen Realität

   Das ist aber kein Einzelfall: Speziell Fertiggerichte sehen auf den Abbildungen auf der Verpackung aus wie vom Sternekoch persönlich angerichtet. Was dann aber in der Aluschale vor sich hin schmurgelt, hat leider meist wenig Appetitanregendes an sich.

   Ein  Berliner Fotograf und Künstler namens Samuel Müller hat zu diesem Phänomen einen Bildband gestaltet: Von mehr als 100 Fertiggerichten stellte er die verführerische Ansicht auf der Verpackung der weit weniger ästhetischen Realität gegenüber. Bei Spiegel Online gibt es übrigens ein paar Kostproben aus dem Buch.

   Da man dort aber offensichtlich zwar mit der Geschichte über den Künstler Pageviews erzielen, ihm jedoch keine Käufer für sein Werk zuführen will - Vielleicht, weil's Werbekundschaft vergrätzen könnte? - hier die Daten zum Bestellen des Buches:

Samuel Müller
Werbung gegen Realität
Eichborn Verlag
ISBN-10: 3847900129
ISBN-13: 978-3847900122

   Ich hätte natürlich auch einen Link auf Amazon setzen können, was ich aber bewusst nicht getan habe. Der richtige Buchhandel muss auch leben und beschafft Euch ein Buch genauso schnell und ums gleiche Geld wie Amazon.

Buch Shop Banner klein

   Und wenn Euch nach dem Anschauen der Bilder der Appetit auf Schnellfraß aus der Aluschale vergangen ist, könnt Ihr bei auf dem Blog Abenteuer Kochen meines Freundes Isi nachgucken, wie man sich selbst was richtig Leckeres zusammenköchelt. Und wenn ihr schließlich für Eure Küche dann auch noch Zutaten aus dem eigenen Garten verwendet, wisst Ihr wirklich, was ihr auf den Tisch bekommt. Das macht zwar ein wenig Arbeit, aber auch Spaß, ganz davon abgesehen, dass ihr am Schluss ein richtig leckeres Essen für im Verhältnis recht wenig Geld bekommt. Wer selbst aktiv wird, lebt eben im Endeffekt besser!       

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22. März 2012 4 22 /03 /März /2012 13:38

So ziemlich jeder intensive Internet-Nutzer wird sie kennen: Die so genannten Abofallen, die auf Websites zu den unterschiedlichsten Themen lauern und versuchen, arglosen Surfern  das Geld aus der Tasche zu ziehen. Jetzt hat ein Gericht einen Betreiber solcher Abzockmaschinen zu einer empfindlichen Haftstrafe verdonnert.

 Bei einer Abofalle werden Sufer verleitet, sich für einen vermeintlich kostenlosen Dienst zu registrieren, etwa für den Zugang einer Seite mit Freeware zum Downloaden. Irgdendwo versteckt auf der Anmeldeseite - vorzugsweise unterhalb des "Abschicken"-Buttons, wo man nicht hinschrollt - oder in den AGB steht jedoch, dass das jeweilige Angebot soundsoviel pro Monat oder Jahr kostet, was man dann angeblich anerkannt hat und zur Kasse gebeten wird.

Etwas für naive Gemüter       

   Von Anfang an waren Abofallen vor allem ein Problem, für Leute, die sich leicht einschüchtern lassen und autoritätsgläubig sind und sich vor allem unklug im Netz verhalten: Ist man in eine Abofalle gegangen, reicht es in vielen Fällen aus, die Zahlungsaufforderungen einfach zu ignorieren. Wer es etwas geordneter mag, kann auch von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und dabei gleichzeitig den behaupteten Vertragsabschluss juristisch wasserdicht anfechten und für alle Fälle auch noch wirksam widerrufen. Einen Musterbrief dazu gibt es zum Beispiel auf Tutsi.de.

   Auf jeden Fall kann man das Geplärre ignorieren, wenn man sich mit einem erfundenen Namen, einer ausgedachten Anschrift und einer eMail-Addy registriert hat, die man mit eben solchen Daten bei einem Freemailer eingrichtet hat. Das sollte man auf jeden Fall grundsätzlich tun, wenn man sich irgendwo registriert, es sei denn man will über das Internet ernsthafte Geschäfte machen. Will man etwas kaufen oder verkaufen, seien es Waren über eBay oder eBooks über Amazon, wird man nicht umhinkommen, seinen richtigen Namen anzugeben. Ansonsten firmiert der schlaue Surfer überall als Hans Mustermann aus 0815 Musterhausen oder Fritz Piesepampel aus Hinterpichelspotschen. Die Angabe eines falschen Namens ist (ausgenommen natürlich in betrügerischer Absicht!) nämlich nur gegenüber Behörden, der Polizei oder dem Militär strafbar, ansonsten nicht.

Die Rechtssprechung reagierte

  Offenbar wurde jedoch von Abofallen-Abzockern das eine oder andere Mal doch versucht, das geforderte Geld einzuklagen. Das bewirkte aber lediglich, dass eine Rechtssprechung entstand, die gewisse Normen für die Erkennbarkeit der Kostenpflichtigkeit eines Angebotes festlegt. Mit den Klagen haben die Abzocker also nicht nur selbst Gerichts- und Anwaltskosten in den Sand gesetzt, sondern auch noch für Urteile gesorgt, auf die man verweisen kann.

  Ganz eklig kam es jetzt für einen Abofallensteller in Hamburg. Das Landgericht dort verurteilte ihn zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Die Richter verstanden offenbar absolut keinen Spaß und nannten das, was der Bursche und seine sechs Mittäter gemacht hatten "gewerbs- und bandenmäßigen Betrug". Die Komplizen kamen etwas glimplicher davon, nämlich mit Geld und Bewährungstrafen.

  Wenn man in eine Abofalle getappt ist und die Forderungen nicht einfach ignorieren, sondern die Sache sauber aus der Welt schaffen will, kann man also nicht nur mit einem geharnischten Brief wie dem oben verlinkten reagieren, sondern darin auch mit einer Strafanzeige drohen. Oder auch gleich zur Polizei marschieren. Auf keinen Fall jedoch sollte man widerspruchslos zahlen.  

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19. November 2010 5 19 /11 /November /2010 10:47

Seitdem das Internet zum Alltagsmedium geworden ist und vor allem, seit mit dem Web 2.0 viele Menschen selbst dort Publizieren hat sich das Abzocken von Leuten per Abmahnung zu einer wahren Pest entwickelt: Da hat sich jemand frohgemut eine Homepage gebastelt und nach einiger Zeit gibt's dann Post vom Anwalt mit einer saftigen Geldforderung.  

   Dummerweise sind die Leute, die Abmahnungen verschicken, juristisch in der Regel auch noch im Recht - auch wenn es Mittel und Wege gibt, ihnen wenigstens ein bisschen in die Suppe zu spucken. Mehr darüber findet man z.B. auf rechtspraxis.de oder bei www.abmahnung-internet.de.

     Besser jedoch ist es, wenn man einer Abmahnung bereits im Vorfeld aus dem Weg geht, indem man keinen Grund dazu liefert. Was die Inhalte eines Blogs, einer Website oder auch von Forenbeiträgen angeht, lässt sich hier natürlich kein Patentrezept angeben und auch kaum etwas Allgemeines sagen - abgesehen davon, dass man natürlich nichts Verbotenes schreiben sollte, wie etwa Beleidigungen oder Tatsachenbehauptungen, die man nicht hieb- und stichfest beweisen kann.

   Abmahnungen wegen Inhalten sind jedoch wohl eher etwas Individuelles: Irgendjemand fühlt sich von irgendwas, das irgendwer geschrieben hat, auf den Schlips getreten und reagiert mit einer Abmahnung. Zum Beispiel habe ich bei der Recherche zu diesem Artikel gerade davon gelesen, dass der Inhaber eines Autohauses einen Kunden abgemahnt hat. Dieser hatte in einem Forum darüber berichtet, dass sein bei diesem Autohaus gekauftes Auto zu viel verbraucht habe und er mit den Reaktionen des Verkäufers auf seine Reklamationen unzufrieden war.

   Serienabmahner hingegen hängen sich in der Regel an juristischen Formfehlern auf, besonders gerne etwa an einem fehlerhaften Impressum. Abmahnungen aus dieser Richtung sind jedoch relativ leicht zu vermeiden: Man muss nur wissen, ob man ein Impressum braucht und, wenn ja, sich ein hieb- und stichfestes basteln. Mit diesem Thema hat sich mein Freund und Kollege Isi von Abenteuer Kochen recht eingehend befasst und ihm auf seinem Blog sogar eine besondere Seite gewidmet. Ein wasserdichtes Impressum kann man sich natürlich selbst basteln. Einfacher geht es mit dem Impressumsgenerator von eRecht24.de (Link beim Isi und in meinem eigene Impressum).

Was ist eigentlich eine Abmahnung?

   Rechtliche Vorschriften, die das Geschäftsleben, genauer gesagt, den Wettbewerb regeln, sollen verhindern, dass Einzelne sich mit irgendwelchen unlauteren Machenschaften Wettbewerbsvorteile verschaffen. Das klappt natürlich nur, wenn Einer, der von solchen unlauteren Machenschaften eines Anderen betroffen ist, sich auch wehren kann. Daher gibt es die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen: Nehmen wir zum Beispiel an, ein Händler fühlt sich durch eine gewisse Form der Werbung eines Konkurrenten benachteiligt, die gegen irgend eine Vorschrift verstößt. Dann kann er bei Gericht auf Unterlassung klagen. Wenn der Richter die Sache genauso sieht wie der Kläger, wird er dessen Konkurrenten dazu verurteilen, diese Form der Werbung künftig zu unterlassen und eine Geldstrafe festsetzen, die fällig wird, wenn der Konkurrent sich nicht daran hält.

  Die Abmahnung ist nun gewissermaßen eine vereinfachte Form dieser Unterlassungsklage: Anstatt zu klagen beauftragt man einen Anwalt, dem Konkurrenten zu schreiben, dass er eine vorgefertigte Erklärung unterschreiben soll, in der er sich verpflichtet, das beanstandete Verhalten fürderhin zu unterlassen und im Falle der Zuwiderhandlung eine bestimmte Geldsumme an den Abmahner zu bezahlen. Gleichzeitig bekommt er von dem Anwalt auch noch eine Kostennote für dessen Bemühungen - sprich der will Kohle von ihm.

  Abgesehen davon, dass meiner Meinung nach diese Abmahnerei sowieso Blödsinn ist, da man die Einhaltung von Vorschriften auch über das Ordnungswidrigkeitenrecht sicherstellen kann, ist die Möglichkeit der Abmahnung geradezu eine Einladung zum Missbrauch. Dass dieser nicht in noch viel höherem Maße stattfindet, darf man wohl als Beleg dafür ansehen, dass die Mehrzahl der Anwälte anständiger ist als ihr Ruf. Die Versuchung dürfte nämlich recht groß sein, sich, wenn man sonst nichts oder nur zu wenig mit seiner Kanzlei verdienen kann, Geschäft in Form von Abmahnungen zu generieren.

      Das Problem bei der Sache ist auch, dass man, wenn die Abmahnung ins Haus geflattert ist, kaum ohne Anwalt auskommt. Wenn es nämlich einerseits riskant ist, eine Abmahnung einfach zu ignorieren, gibt man, wenn man die Unterlassungserklärung leichtfertig unterschreibt, unter Umständen gewisse Rechtspositionen auf. Besser ist es daher, Abmahnungen bereits im Vorfeld zu vermeiden, was wenigstens im Hinblick auf das Impressum einigermaßen machbar ist.

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18. November 2010 4 18 /11 /November /2010 14:34

Ein uralter Abzocker-Trick, der mindestens noch aus den Zeiten der Bundespost stammt, ist der mit dem Branchenbucheintrag. Er ist mir neulich erst wieder untergekommen und war einer der beiden im Startartikel erwähnten Abzockversuche, die mir kurz hintereinander untergekommen sind.

   Der Trick ist so einfach wie unverschämt: Man bekommt einen Schrieb, der auf den ersten Blick aussieht wie eine Rechnung für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenbuch. Bei näherem Hinsehen stellt man dann fest, dass es sich dabei aber nicht um eine solche, sondern um einen Auftrag handelt: Wenn man bezahlt, hat man den Auftrag erteilt.

   Das ist recht ärgerlich, den in der Regel geht es bei dieser Masche um recht erkleckliche Beträge: In dem Fall ,der mir neulich untergekommen ist, ging es um eine zweijährige Laufzeit (die sich bei Nichtkündigung automatisch verlängerte) und einige -zig Euro pro Monat.

   Früher war dieser Trick noch perfider: Die vermeintliche Rechnung sah, wenn man nicht ganz genau hinguckte, aus wie die entsprechenden offiziellen Papiere der Bundespost. Sie bezogen sich auf den Eintrag in irgendein gedrucktes Branchenbuch. Ob ein solches dann auch tatsächlich gedruckt und gar verteilt wurde, weiß ich nicht. Heute wird nicht einmal mehr das versprochen, sondern lediglich das Vorhalten der Daten in einer Datenbank im Netz.

   Ob und wiviel Leute auf diesen Abzock-Trick hereinfallen, weiß ich nicht. Ich jedenfalls nicht, denn ich gucke mir Schriftstücke immer sehr genau an, wenn draufsteht, dass ich etwas bezahlen solle. Oder auch nicht: Denn in der Regel weiß ich bei so etwas auf den ersten Blick, dass es sich um einen plumpen Abzockversuch handelt.

   Sinn macht diese Masche ja sowieso nur bei Unternehmen. Ich vermute mal, dass die Abzocker hier darauf spekulieren, dass ihr Schrieb bei den Empfängerfirmen in der Buchhaltung bei einem unaufmerksamer Mitarbeiter landet, der nicht weiß, wer alles was bestellt hat und die vermeintliche Rechnungssumme gutgläubig anweist. Daher: Wer Rechnungen von Angestellten bezahlen lässt, sollte diese instruieren, immer genau hinzusehen bevor sie einen (vermeintlichen) Rechnungsbetrag zur Zahlung anweisen.

   Dem Trick mit der vermeintlichen Rechnung verwandt ist übrigens einer, vor dem Eduard Zimmermann vor vielen Jahren in seiner Sendung „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ gewarnt hatte: Damals hatten Betrüger per Nachnahme Papprollen versendet, wie sie zum Verschicken von Zeichnungen und ähnlichen großformatigen Papieren verwendet werden. Als Empfänger hatten sie sich Architekturbüros und ähnliche Betriebe ausgesucht, bei denen es üblich war, dass derartige Sendungen ankamen. Wenn nun jemand, der sich nicht so genau auskannte, etwa ein Familienmitglied, an der Tür war, bezahlte er möglicherweise die Nachname, weil er dachte, dass es sich um eine der üblichen Sendungen handelte.

   Da heute, vor allem auch durch das Internet, viel bestellt wird, ist es durchaus denkbar, dass Gauner auch diesen Trick wieder entdecken, denn er funktioniert sicher auch mit anderen Paketen. Der wirksamste Schutz gegen diese Art der Abzocke besteht darin, keine Nachnahmesendungen für Familienmitglieder oder gar Nachbarn anzunehmen, wenn wann nicht genau weiß, dass der Betreffende etwas bestellt hat. Und grundsätzlich sollte man sich auch klar darüber sein, dass man nichts an eine Firma zu bezahlen braucht, wen man dort nichts bestellt hat.

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4. November 2010 4 04 /11 /November /2010 16:04

 Nachdem mir dieser Tage zwei dummdreiste Methoden der Abzocke kurz hintereinander untergekommen sind - eine im Netz und die andere etwas später, beim Durchsehen der Post - kam mir die Idee, hier eine entsprechende Kategorie einzurichten. Hier ist sie also und sie heißt "Nepp & Bauernfängerei".

   Es gibt viele solche Abzock-Tricks und zwar nicht erst, seitdem das Netz zum selbstverständlichen Bestandteil unseres medialen und kommunikativen Alltags geworden ist, auch mit der Post flattert einem dieser und jener Betrugsversuche ins Haus. Viele Abzock-Tricks sind schon bekannt, wie etwa die Mitgliedschaften in Web-Communities, bei denen man unwissentlich Zahlungsverpflichtungen eingeht. Teilweise wird und wurde - wie gerade in diesem Falle auch - sogar vom Gesetzgeber darauf reagiert und etwas getan. Oft jedoch sind die Tricks (noch) nicht bekannt und man sitzt ihnen auf. Wenn man erst einmal bezahlt hat, ist es meist schwer bis unmöglich, sich die Kohle zurückzuholen. Wichtig ist also, möglichst viele dieser Tricks zu kennen und vor allem auch, seinen Blick für so etwas zu schulen. Dann erkennt man nämlich auch Abzockversuche als solche, von dnen man noch nicht gehört oder gelesen hat.   

   Ich werde hier also in Zukunft immer wieder einmal über dreiste Abzockmethoden berichten und Tipps geben, wie man sich vor so etwas schützt. Wann hier etwas Neues erscheint, hängt davon ab, was mir so über den Weg läuft. Selbstverständlich bin ich natürlich auch immer offen für diesbezügliche Hinweise: Wer etwas entsprechendes entdeckt, darf mir ruhig einen Tipp geben, damit ich ein Artikelchen daraus machen kann. Selbstverständlich behandle ich die Identität der Tippgeber auf Wunsch vertraulich. Wer jedoch gerne namentlich als Ideengeber genannt werden möchte, kann das das genauso selbstverständlich auch haben - wenn er oder sie möchte auch mit einem Link auf seine Seite oder sein Blog.

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