Ein uralter Abzocker-Trick, der mindestens noch aus den Zeiten der Bundespost stammt, ist der mit dem Branchenbucheintrag. Er ist mir neulich erst wieder untergekommen und war einer der beiden im Startartikel erwähnten Abzockversuche, die mir kurz hintereinander untergekommen sind.
Der Trick ist so einfach wie unverschämt: Man bekommt einen Schrieb, der auf den ersten Blick aussieht wie eine Rechnung für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenbuch. Bei näherem Hinsehen stellt man dann fest, dass es sich dabei aber nicht um eine solche, sondern um einen Auftrag handelt: Wenn man bezahlt, hat man den Auftrag erteilt.
Das ist recht ärgerlich, den in der Regel geht es bei dieser Masche um recht erkleckliche Beträge: In dem Fall ,der mir neulich untergekommen ist, ging es um eine zweijährige Laufzeit (die sich bei Nichtkündigung automatisch verlängerte) und einige -zig Euro pro Monat.
Früher war dieser Trick noch perfider: Die vermeintliche Rechnung sah, wenn man nicht ganz genau hinguckte, aus wie die entsprechenden offiziellen Papiere der Bundespost. Sie bezogen sich auf den Eintrag in irgendein gedrucktes Branchenbuch. Ob ein solches dann auch tatsächlich gedruckt und gar verteilt wurde, weiß ich nicht. Heute wird nicht einmal mehr das versprochen, sondern lediglich das Vorhalten der Daten in einer Datenbank im Netz.
Ob und wiviel Leute auf diesen Abzock-Trick hereinfallen, weiß ich nicht. Ich jedenfalls nicht, denn ich gucke mir Schriftstücke immer sehr genau an, wenn draufsteht, dass ich etwas bezahlen solle. Oder auch nicht: Denn in der Regel weiß ich bei so etwas auf den ersten Blick, dass es sich um einen plumpen Abzockversuch handelt.
Sinn macht diese Masche ja sowieso nur bei Unternehmen. Ich vermute mal, dass die Abzocker hier darauf spekulieren, dass ihr Schrieb bei den Empfängerfirmen in der Buchhaltung bei einem unaufmerksamer Mitarbeiter landet, der nicht weiß, wer alles was bestellt hat und die vermeintliche Rechnungssumme gutgläubig anweist. Daher: Wer Rechnungen von Angestellten bezahlen lässt, sollte diese instruieren, immer genau hinzusehen bevor sie einen (vermeintlichen) Rechnungsbetrag zur Zahlung anweisen.
Dem Trick mit der vermeintlichen Rechnung verwandt ist übrigens einer, vor dem Eduard Zimmermann vor vielen Jahren in seiner Sendung „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ gewarnt hatte: Damals hatten Betrüger per Nachnahme Papprollen versendet, wie sie zum Verschicken von Zeichnungen und ähnlichen großformatigen Papieren verwendet werden. Als Empfänger hatten sie sich Architekturbüros und ähnliche Betriebe ausgesucht, bei denen es üblich war, dass derartige Sendungen ankamen. Wenn nun jemand, der sich nicht so genau auskannte, etwa ein Familienmitglied, an der Tür war, bezahlte er möglicherweise die Nachname, weil er dachte, dass es sich um eine der üblichen Sendungen handelte.
Da heute, vor allem auch durch das Internet, viel bestellt wird, ist es durchaus denkbar, dass Gauner auch diesen Trick wieder entdecken, denn er funktioniert sicher auch mit anderen Paketen. Der wirksamste Schutz gegen diese Art der Abzocke besteht darin, keine Nachnahmesendungen für Familienmitglieder oder gar Nachbarn anzunehmen, wenn wann nicht genau weiß, dass der Betreffende etwas bestellt hat. Und grundsätzlich sollte man sich auch klar darüber sein, dass man nichts an eine Firma zu bezahlen braucht, wen man dort nichts bestellt hat.