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  • : Blog von Volker Wollny
  • : Hier gibt's jede Menge Informationen über heikle und weniger heikle, aber immer interessante Themen: Jagd, Waffen, Fischen, Selbermachen, Garten, Geld Sparen, Freizeit, Hobby, Kultur und was sonst noch dazu gehört
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  • Publizist und Freier Dozent, von Hause aus Ingenieur sowie gelernter Mechaniker und gelernter Maurer, Querdenker, Naturfreund und -nutzer, technisch interessiert aber auch technikkritisch, glaube nicht alles was mir erzählt wird.
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Andreas Quiring  

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Biohof-Gemeinschaft Baum des Lebens

23. Oktober 2014 4 23 /10 /Oktober /2014 23:07

Unglaublich, aber wahr: Schon eine kleine Menge Alkohol kann den Jagdschein kosten, wenn man anschließend von seiner Jagdwaffe Gebrauch macht. Zufällig fand ich gerade auf der Nachrichtenseite von T-Online diesen Bericht.

  Tatsächlich verlor ein Waidgenossen seine Zuverlässigkeit, weil er einen Blutalkoholgehalt hatte, mit dem man noch Auto fahren darf. Die Schikanen des Staates gegen uns Jäger und andere Waffenbesitzer nehmen immer groteskere Formen an.

  Die Frage muss erlaubt sein, ob es hier wirklich um die Sicherheit bei der Jagd ging, oder ob eine willkommene Gelegenheit genutzt wurde, im Sinne des so genannten Behördenkonsens "so wenig Waffen wie möglich im Volk" zu handeln und einen weiteren Bürger zu entwaffnen. Widerlich auch die servile Anbiederung des zitierten Sprechers des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, ganz abgesehen davon, dass ein Verband seinen Mitgliedern nichts vorzuschreiben hat.   

  Symptomatisch für die unterwürfige Haltung der „Qualitätsmedien" zur hohen Obrigkeit ist auch die folgende Formulierung in dem verlinkten Artikel: “… weil er betrunken zur Jagd ging.“ Mit 0,47 Promille darf man sogar noch Auto fahren, kann also nicht betrunken sein. Ob sich der systemhörige Schreiberling überlegt hat, was er da zusammengeschrieben hat? Und natürlich ist auch wieder vom „Waffenschein“ die Rede, das übliche Anzeichen dafür, dass der Schreiberling nicht die geringste Ahnung von dem hat, über das er da schreibt.  

  Bevor nun Jagd- und Waffengegner hämisch anfangen zu kichern, sollten sich überlegen, dass der staatliche Wahn, möglichst wenig Waffen in Bürgerhand zuzulassen, nur eine Facette des Trends zum Überwachungs- und Gängelstaat ist. Betroffen sind nicht nur wir, sondern alle Bürger. Auch diejenigen, welche das Vorgehen des Staates bis jetzt noch gutheißen, weil sie ja noch nicht selbst betroffen sind. 

 Wenn die Masse aufwacht – wenn sie das überhaupt jemals tut – wird es zu spät sein.

Update 15.11.14: 

Auf den Kommentar von Berlinger hin habe mir das Urteil auch ergockelt und gesehen, dass hier der Schreiberling von T-Online Blut- und Atemalkoholkonzentration durcheinander gebracht hat, so wie er - nach bestem Brauch der Zeitungsschmierer - von einem Waffenschein faselt, wo es um eine Waffenbesitzkarte geht.

Naja, auch ich muss mich an die eigene Nase fassen: Solche Dinge sollte man immer an der Quelle recherchieren.  

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Kommentare

B
Hallo,<br /> <br /> grundsätzlich haben Sie ja recht, aber in diesem Fall unerliegen Sie einem Irrtum, der allerdings oft vorkommt. In dem Urteil ist vom mg/l Alkohol im Blut die Rede. Das sind aber nicht die<br /> Promillewerte. Um auf die Promillewerte zu kommen, muss man den mg/l-Wert in etwa verdoppeln. Demnach hatte der Kollege bei der Fahrt zur Jagd und beim Gebrauch der Waffe - er hatte einen Bock<br /> geschossen - schon kräftig getankt. Die genannten Werte sind nämlich die auf der Wache ermittelten Messwerte.<br /> <br /> Grundsätzlich haben Sie aber recht mit der Einschätzung, dass Behörden und Gerichte frontal gegen Legalwaffenbesitzer vorgehen und jede noch so kleine Gelegenheit zum Widerruf der WBK nutzen.<br /> <br /> Beste Grüße
Antworten
F
<br /> <br /> Du hast vollkommen Recht. Siehe mein Update zum Post.<br /> <br /> <br /> Fokko<br /> <br /> <br />  <br /> <br /> <br /> <br />