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"Man muss den Schutzmann so umfahren, dass er links liegen bleibt," lautet die Pointe eines bekannten Fahrschulwitzes. Der Hintergrund dafür ist die Grundregel, dass man im Straßenverkehr grundätzlich auf der rechten Fahrbahnseite bleiben muss und daher Dinge in der Kreuzungsmitte eben so umfahren muss, dass sie an der linken Fahrzeugseite bleiben. Ausdiesem Grundsatz resultierte wohl auch die Art, wie früher zwei aus gegenüberliegenden Richtungen kommende Linksabbieger aneinander vorbeifahren mussten.
"Altdeutsches" und tangentiales oder "Amerikanisches" Linksabbiegen. Die erste Art war bis 1992 in Deutschland nach der StVO vorgeschrieben.
Wer in 70er oder 80er Jahren den Führerschein gemacht hat, wird sich noch gut an die alte Art des Linksabbiegens erinnern. Sie funktionierte durchaus, wenn es lediglich zwei Fahrzeuge waren, die sich begegneten. Problematisch wurde sie aber z.B. an ampelgeregelten Kreuzungen, wenn hier für zwei entgegengesetzte Richtungen gleichzeitig die Linksabbieger Grün hatten und aus jeder Richtung eine ganze Menge Fahrzeuge auf einmal links abbiegen wollten. Bei solchen Ampelschaltungen musste dann durch entsprechende Zusatzschilder darauf hingewiesen werden, dass hier "amerikanisch" abzubiegen war.
Der Ausdruck "Amerikanisch Linksabbiegen" kommt wohl daher, dass diese Methode nach dem zweiten Weltkrieg durch die Militärfahrzeuge der amerikanischen Besatzer bekannt wurde. Sie ist der "altdeutschen" Methode auf jeden Fall immer dann überlegen, wenn es mehrere Fahrzeuge sind, die links abbiegen wollen. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass man die Straße, in welche man einbiegt, nicht so gut einsehen kann.
Nicht nur in den USA, sondern auch in der der DDR bog man schon früher auf diese Weise links ab. Seit 1992 ist das tangentiale Linksabbiegen, wie es auch heißt, auch bei uns Vorschrift. Anscheinend wurde es aus der Straßenverkehrsordnung der DDR übernommen, so wie auch das Schild mit dem Rechtspfeil, welches das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel erlaubt.