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Nepp & Bauernfängerei

Friday, 19. november 2010 5 19 /11 /Nov. /2010 10:47

Seitdem das Internet zum Alltagsmedium geworden ist und vor allem, seit mit dem Web 2.0 viele Menschen selbst dort Publizieren hat sich das Abzocken von Leuten per Abmahnung zu einer wahren Pest entwickelt: Da hat sich jemand frohgemut eine Homepage gebastelt und nach einiger Zeit gibt's dann Post vom Anwalt mit einer saftigen Geldforderung.  

   Dummerweise sind die Leute, die Abmahnungen verschicken, juristisch in der Regel auch noch im Recht - auch wenn es Mittel und Wege gibt, ihnen wenigstens ein bisschen in die Suppe zu spucken. Mehr darüber findet man z.B. auf rechtspraxis.de oder bei www.abmahnung-internet.de.

     Besser jedoch ist es, wenn man einer Abmahnung bereits im Vorfeld aus dem Weg geht, indem man keinen Grund dazu liefert. Was die Inhalte eines Blogs, einer Website oder auch von Forenbeiträgen angeht, lässt sich hier natürlich kein Patentrezept angeben und auch kaum etwas Allgemeines sagen - abgesehen davon, dass man natürlich nichts Verbotenes schreiben sollte, wie etwa Beleidigungen oder Tatsachenbehauptungen, die man nicht hieb- und stichfest beweisen kann.

   Abmahnungen wegen Inhalten sind jedoch wohl eher etwas Individuelles: Irgendjemand fühlt sich von irgendwas, das irgendwer geschrieben hat, auf den Schlips getreten und reagiert mit einer Abmahnung. Zum Beispiel habe ich bei der Recherche zu diesem Artikel gerade davon gelesen, dass der Inhaber eines Autohauses einen Kunden abgemahnt hat. Dieser hatte in einem Forum darüber berichtet, dass sein bei diesem Autohaus gekauftes Auto zu viel verbraucht habe und er mit den Reaktionen des Verkäufers auf seine Reklamationen unzufrieden war.

   Serienabmahner hingegen hängen sich in der Regel an juristischen Formfehlern auf, besonders gerne etwa an einem fehlerhaften Impressum. Abmahnungen aus dieser Richtung sind jedoch relativ leicht zu vermeiden: Man muss nur wissen, ob man ein Impressum braucht und, wenn ja, sich ein hieb- und stichfestes basteln. Mit diesem Thema hat sich mein Freund und Kollege Isi von Abenteuer Kochen recht eingehend befasst und ihm auf seinem Blog sogar eine besondere Seite gewidmet. Ein wasserdichtes Impressum kann man sich natürlich selbst basteln. Einfacher geht es mit dem Impressumsgenerator von eRecht24.de (Link beim Isi und in meinem eigene Impressum).

Was ist eigentlich eine Abmahnung?

   Rechtliche Vorschriften, die das Geschäftsleben, genauer gesagt, den Wettbewerb regeln, sollen verhindern, dass Einzelne sich mit irgendwelchen unlauteren Machenschaften Wettbewerbsvorteile verschaffen. Das klappt natürlich nur, wenn Einer, der von solchen unlauteren Machenschaften eines Anderen betroffen ist, sich auch wehren kann. Daher gibt es die Möglichkeit, auf Unterlassung zu klagen: Nehmen wir zum Beispiel an, ein Händler fühlt sich durch eine gewisse Form der Werbung eines Konkurrenten benachteiligt, die gegen irgend eine Vorschrift verstößt. Dann kann er bei Gericht auf Unterlassung klagen. Wenn der Richter die Sache genauso sieht wie der Kläger, wird er dessen Konkurrenten dazu verurteilen, diese Form der Werbung künftig zu unterlassen und eine Geldstrafe festsetzen, die fällig wird, wenn der Konkurrent sich nicht daran hält.

  Die Abmahnung ist nun gewissermaßen eine vereinfachte Form dieser Unterlassungsklage: Anstatt zu klagen beauftragt man einen Anwalt, dem Konkurrenten zu schreiben, dass er eine vorgefertigte Erklärung unterschreiben soll, in der er sich verpflichtet, das beanstandete Verhalten fürderhin zu unterlassen und im Falle der Zuwiderhandlung eine bestimmte Geldsumme an den Abmahner zu bezahlen. Gleichzeitig bekommt er von dem Anwalt auch noch eine Kostennote für dessen Bemühungen - sprich der will Kohle von ihm.

  Abgesehen davon, dass meiner Meinung nach diese Abmahnerei sowieso Blödsinn ist, da man die Einhaltung von Vorschriften auch über das Ordnungswidrigkeitenrecht sicherstellen kann, ist die Möglichkeit der Abmahnung geradezu eine Einladung zum Missbrauch. Dass dieser nicht in noch viel höherem Maße stattfindet, darf man wohl als Beleg dafür ansehen, dass die Mehrzahl der Anwälte anständiger ist als ihr Ruf. Die Versuchung dürfte nämlich recht groß sein, sich, wenn man sonst nichts oder nur zu wenig mit seiner Kanzlei verdienen kann, Geschäft in Form von Abmahnungen zu generieren.

      Das Problem bei der Sache ist auch, dass man, wenn die Abmahnung ins Haus geflattert ist, kaum ohne Anwalt auskommt. Wenn es nämlich einerseits riskant ist, eine Abmahnung einfach zu ignorieren, gibt man, wenn man die Unterlassungserklärung leichtfertig unterschreibt, unter Umständen gewisse Rechtspositionen auf. Besser ist es daher, Abmahnungen bereits im Vorfeld zu vermeiden, was wenigstens im Hinblick auf das Impressum einigermaßen machbar ist.

von Fokko - veröffentlicht in: Nepp & Bauernfängerei
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Thursday, 18. november 2010 4 18 /11 /Nov. /2010 14:34

Ein uralter Abzocker-Trick, der mindestens noch aus den Zeiten der Bundespost stammt, ist der mit dem Branchenbucheintrag. Er ist mir neulich erst wieder untergekommen und war einer der beiden im Startartikel erwähnten Abzockversuche, die mir kurz hintereinander untergekommen sind.

   Der Trick ist so einfach wie unverschämt: Man bekommt einen Schrieb, der auf den ersten Blick aussieht wie eine Rechnung für einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Branchenbuch. Bei näherem Hinsehen stellt man dann fest, dass es sich dabei aber nicht um eine solche, sondern um einen Auftrag handelt: Wenn man bezahlt, hat man den Auftrag erteilt.

   Das ist recht ärgerlich, den in der Regel geht es bei dieser Masche um recht erkleckliche Beträge: In dem Fall ,der mir neulich untergekommen ist, ging es um eine zweijährige Laufzeit (die sich bei Nichtkündigung automatisch verlängerte) und einige -zig Euro pro Monat.

   Früher war dieser Trick noch perfider: Die vermeintliche Rechnung sah, wenn man nicht ganz genau hinguckte, aus wie die entsprechenden offiziellen Papiere der Bundespost. Sie bezogen sich auf den Eintrag in irgendein gedrucktes Branchenbuch. Ob ein solches dann auch tatsächlich gedruckt und gar verteilt wurde, weiß ich nicht. Heute wird nicht einmal mehr das versprochen, sondern lediglich das Vorhalten der Daten in einer Datenbank im Netz.

   Ob und wiviel Leute auf diesen Abzock-Trick hereinfallen, weiß ich nicht. Ich jedenfalls nicht, denn ich gucke mir Schriftstücke immer sehr genau an, wenn draufsteht, dass ich etwas bezahlen solle. Oder auch nicht: Denn in der Regel weiß ich bei so etwas auf den ersten Blick, dass es sich um einen plumpen Abzockversuch handelt.

   Sinn macht diese Masche ja sowieso nur bei Unternehmen. Ich vermute mal, dass die Abzocker hier darauf spekulieren, dass ihr Schrieb bei den Empfängerfirmen in der Buchhaltung bei einem unaufmerksamer Mitarbeiter landet, der nicht weiß, wer alles was bestellt hat und die vermeintliche Rechnungssumme gutgläubig anweist. Daher: Wer Rechnungen von Angestellten bezahlen lässt, sollte diese instruieren, immer genau hinzusehen bevor sie einen (vermeintlichen) Rechnungsbetrag zur Zahlung anweisen.

   Dem Trick mit der vermeintlichen Rechnung verwandt ist übrigens einer, vor dem Eduard Zimmermann vor vielen Jahren in seiner Sendung „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ gewarnt hatte: Damals hatten Betrüger per Nachnahme Papprollen versendet, wie sie zum Verschicken von Zeichnungen und ähnlichen großformatigen Papieren verwendet werden. Als Empfänger hatten sie sich Architekturbüros und ähnliche Betriebe ausgesucht, bei denen es üblich war, dass derartige Sendungen ankamen. Wenn nun jemand, der sich nicht so genau auskannte, etwa ein Familienmitglied, an der Tür war, bezahlte er möglicherweise die Nachname, weil er dachte, dass es sich um eine der üblichen Sendungen handelte.

   Da heute, vor allem auch durch das Internet, viel bestellt wird, ist es durchaus denkbar, dass Gauner auch diesen Trick wieder entdecken, denn er funktioniert sicher auch mit anderen Paketen. Der wirksamste Schutz gegen diese Art der Abzocke besteht darin, keine Nachnahmesendungen für Familienmitglieder oder gar Nachbarn anzunehmen, wenn wann nicht genau weiß, dass der Betreffende etwas bestellt hat. Und grundsätzlich sollte man sich auch klar darüber sein, dass man nichts an eine Firma zu bezahlen braucht, wen man dort nichts bestellt hat.

von Fokko - veröffentlicht in: Nepp & Bauernfängerei
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Thursday, 4. november 2010 4 04 /11 /Nov. /2010 16:04

 Nachdem mir dieser Tage zwei dummdreiste Methoden der Abzocke kurz hintereinander untergekommen sind - eine im Netz und die andere etwas später, beim Durchsehen der Post - kam mir die Idee, hier eine entsprechende Kategorie einzurichten. Hier ist sie also und sie heißt "Nepp & Bauernfängerei".

   Es gibt viele solche Abzock-Tricks und zwar nicht erst, seitdem das Netz zum selbstverständlichen Bestandteil unseres medialen und kommunikativen Alltags geworden ist, auch mit der Post flattert einem dieser und jener Betrugsversuche ins Haus. Viele Abzock-Tricks sind schon bekannt, wie etwa die Mitgliedschaften in Web-Communities, bei denen man unwissentlich Zahlungsverpflichtungen eingeht. Teilweise wird und wurde - wie gerade in diesem Falle auch - sogar vom Gesetzgeber darauf reagiert und etwas getan. Oft jedoch sind die Tricks (noch) nicht bekannt und man sitzt ihnen auf. Wenn man erst einmal bezahlt hat, ist es meist schwer bis unmöglich, sich die Kohle zurückzuholen. Wichtig ist also, möglichst viele dieser Tricks zu kennen und vor allem auch, seinen Blick für so etwas zu schulen. Dann erkennt man nämlich auch Abzockversuche als solche, von dnen man noch nicht gehört oder gelesen hat.   

   Ich werde hier also in Zukunft immer wieder einmal über dreiste Abzockmethoden berichten und Tipps geben, wie man sich vor so etwas schützt. Wann hier etwas Neues erscheint, hängt davon ab, was mir so über den Weg läuft. Selbstverständlich bin ich natürlich auch immer offen für diesbezügliche Hinweise: Wer etwas entsprechendes entdeckt, darf mir ruhig einen Tipp geben, damit ich ein Artikelchen daraus machen kann. Selbstverständlich behandle ich die Identität der Tippgeber auf Wunsch vertraulich. Wer jedoch gerne namentlich als Ideengeber genannt werden möchte, kann das das genauso selbstverständlich auch haben - wenn er oder sie möchte auch mit einem Link auf seine Seite oder sein Blog.

von Fokko - veröffentlicht in: Nepp & Bauernfängerei
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